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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schulsekretär“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2016
- 2 StR 148/15 -
BGH: Strafbarkeit des Schulsekretärs wegen Bestechlichkeit aufgrund Abschluss von Scheingeschäften zwecks Erhalt von Provisionszahlungen
Faktische Entscheidungsbefugnis über Bestellungen begründet Amtsträgereigenschaft im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB des Schulsekretärs
Ist ein Schulsekretär faktisch befugt über Bestellungen selbstständig zu entscheiden, so gilt er als Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB. Schließt er daher Scheingeschäfte mit einem Zulieferer ab, um dadurch Provisionszahlungen zu erhalten, macht er sich wegen Bestechlichkeit im Amt gemäß § 332 StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schulsekretär einer weiterführenden beruflichen Schule war nach der internen Aufgabenverteilung allein für das Bestellen diverser Verbrauchsmittel, wie zum Beispiel Drucker, Toner, Büroartikel und Hygieneartikel, und deren Bezahlung zuständig. Er schloss zwar nicht selbst die Verträge ab oder wies Zahlungen an. Dafür war vielmehr die Unterschrift eines Mitglieds der Schulleitung oder des Kollegiums der Schule erforderlich. Er prüfte aber selbständig den Bedarf, bereitete Bestellungen vor, nahm Lieferungen an, prüfte die Rechnungen und bereitete Zahlungsvorgänge vor. Im Mai 2009 vereinbarte der Schulsekretär... Lesen Sie mehr
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