die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Silikonverfugungen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2021
- IV ZR 236/20 -
BGH: Kein Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge zwischen Duschwanne und Wand
Duschwanne, Fuge und Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen dar
Kommt es wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand zu einem Wasserschaden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008. Die Duschwanne, Fuge und angrenzende Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand kam es in einem Wohngebäude in Bayern zu einem Wasserschaden. Der Eigentümer des Gebäudes beanspruchte deshalb die Wohngebäudeversicherung. Da sich diese weigerte den Schaden zu regulieren, erhob der Eigentümer Klage. Das Landgericht Aschaffenburg hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht Bamberg hat ihr teilweise stattgegeben. Nunmehr hatte der Bundesgerichtshof über den Fall zu entscheiden. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob ein versicherter Nässeschaden nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008 vorlag. Danach war jeder Schaden,... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016
- 9 O 205/15 -
Kein versicherter Leitungswasserschaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen
Silikonfugen stellen keine Zu- oder Ableitungsrohre oder sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung dar
Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Versicherungsbedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohngebäudeversicherung versicherter Leitungswasserschaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wurde ein massiver Wasserschaden in einer Wohnung festgestellt. Ursache dessen war, dass die Silikonverfugungen im Bereich der Dusche der darüber liegenden Wohnung fehlten bzw. undicht waren. Dadurch konnte Wasser ungehindert in die Zwischenräume der Holzdecke gelangen, wo sich das Wasser anstaute und schließlich in die darunter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.10.2011
- 20 C 191/11 -
Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht Kleinreparaturklausel
Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Installationsgegenstände dar
Die Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel. Denn Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Installationsgegenstände dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall behielt die Vermieterin einer Berliner Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2010 einen Teil der Mietkaution ein. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter Silikonfugen erneuerte und dadurch Kosten in Höhe von ca. 60 Euro entstanden. Die Vermieterin war der Meinung, dass die Arbeiten unter der Kleinreparaturklausel... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.08.2017
- 5 C 93/16 -
Erneuerung von brüchigen Silikonfugen nicht von Kleinstreparaturklausel umfasst
Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet
Die Erneuerung von brüchigen Silikonfugen im Badezimmer ist nicht von einer Kleinstreparaturklausel umfasst, da die Fugen begrifflich keinen Installationsgegenstand darstellen. Aus diesem Grund ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Erneuerung der undichten Silikonfugen im unteren Bereich der Duschkabine. Die Vermieterin weigerte sich dem nachzukommen und verwies auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinstreparaturklausel. Danach mussten unter anderem kleinere Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen... Lesen Sie mehr