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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.08.2017
- 5 C 93/16 -
Erneuerung von brüchigen Silikonfugen nicht von Kleinstreparaturklausel umfasst
Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet
Die Erneuerung von brüchigen Silikonfugen im Badezimmer ist nicht von einer Kleinstreparaturklausel umfasst, da die Fugen begrifflich keinen Installationsgegenstand darstellen. Aus diesem Grund ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die
Anspruch auf Instandsetzung der Silikonfugen
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf
Kleinstreparaturklausel greift nicht bei undichten Silikonfugen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/GE 2017, 1227/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2017, Seite: 1227 GE 2017, 1227
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Dokument-Nr. 26085
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