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Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.10.2011
- 20 C 191/11 -
Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht Kleinreparaturklausel
Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Installationsgegenstände dar
Die Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel. Denn Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Installationsgegenstände dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall behielt die Vermieterin einer Berliner Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2010 einen Teil der Mietkaution ein. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter
Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied zu Gunsten der Mieter. Diesen stehe ein Anspruch auf Auszahlung der vollen Mietkaution zu. Die Vermieterin könne die Kosten für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26127
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