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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sitzabstand“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.03.2015
- 31 C 4210/14 (10) -
Minderung des Flugpreises um 50 % aufgrund mangelnder Sitzfreiheit wegen übergewichtigen Vordermanns
Überschreitung des technisch vorgesehenen Bewegungsspielraums der Sitzlehne
Wird durch einen übergewichtigen Fluggast die Sitzlehne über den technisch vorgesehenen Bewegungsspielraum derart zurückgebogen, dass dadurch die Beinfreiheit des Hintermanns leidet, so kann dieser die Minderung des Flugpreises verlangen. Bei einem Langstreckenflug kommt dabei eine Minderung um 50 % in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fluggast machte nach einem Langstreckenflug gegen die Fluggesellschaft eine Minderung des Flugpreises geltend. Hintergrund dessen war, dass durch den übergewichtigen Vordermann die Sitzlehne fünf bis zehn Zentimeter weiter zurückgebogen wurde als technisch vorgesehen. Dem Fluggast war es daher unter anderem nicht möglich zu schlafen. Da sich die Fluggesellschaft weigerte ein Minderungsrecht anzuerkennen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Fluggastes. Dieser habe den Flugpreis angesichts der unzureichenden Beinfreiheit um... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.10.1990
- 2/24 S 10/90 -
Fehlende Kniefreiheit während Busreise berechtigt zur Reisepreisminderung von 20 %
Reisender nicht zur Abhilfe des Reisemangels verpflichtet
Die fehlende Kniefreiheit während einer Busreise kann einen Reisemangel darstellen, der eine Reisepreisminderung von 20 % rechtfertigt. Der Reisende ist zudem nicht verpflichtet sich um die Abhilfe des Reisemangels zu kümmern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar nahm an einer "königlichen Marokko-Reise" Anfang des Jahres 1985 teil. Die erste Woche der Reise bestand aus einer Busrundreise. Da der Abstand des Sitzes des Ehemanns im Bus zum Vordersitz nur 10 cm betrug, musste er seine Beine seitwärts in Richtung Gang stellen. Dadurch kehrte er seiner Ehefrau den Rücken zu und konnte nur... Lesen Sie mehr
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