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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „stolpern“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.12.2017
- 8 ZB 16.1806, 8 ZB 16.1814 und 8 ZB 16.1819 -

Landeshauptstadt München muss für Verlegung von Stolpersteinen keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis erteilen

Für Verlegung von Stolpersteinen wäre privatrechtliche Gestattung durch Landeshauptstadt München notwendig

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass die Landeshauptstadt München nicht verpflichtet ist, für den Einbau von Stolpersteinen in öffentliche Verkehrsflächen eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis zu erteilen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens möchten als Angehörige mit Stolpersteinen in Gehwegen in München der Opfer des Nationalsozialismus gedenken und begehren zu diesem Zweck die Erteilung einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) durch die Landeshauptstadt München. Mit ihren hierauf gerichteten Klagen hatten die Kläger vor dem Verwaltungsgericht München keinen Erfolg.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Anträge auf Zulassung der Berufungen gegen die erstinstanzlichen Urteile abgelehnt. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellt die Verlegung von Stolpersteinen in öffentlichen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.09.2016
- 9 U 158/15 -

Geschäftsinhaber haftet bei Sturz eines Kunden über 3 cm hohe Stolperkante vor Lebensmittelmarkt

Fußgänger muss sich bei erkennbaren Unebenheiten Mitverschulden zurechnen lassen

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Geschäftsinhaber auch in einem dem Ladenlokal vorgelagerten Bereich alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um eine Schädigung anderer zu verhindern. Diese Verkehrs­sicherungs­pflicht erstreckt sich auch auf den Gehweg im Zugang zum Geschäftslokal. Dennoch müssen auch Fußgänger in der Regel Unebenheiten eines Gehwegs bis zu einer Grenze von 2,0 cm bis 2,5 cm hinnehmen und sich bei einem Sturz trotz erkennbarer Unebenheiten gegebenenfalls ein Mitverschulden zurechnen lassen.

Im zugrunde liegenden Streitfall stürzte der seinerzeit 62 Jahre alte Kläger aus Frechen an einem Nachmittag im Mai 2013 im Außenbereich des von der beklagten Gesellschaft betriebenen Lebensmittelmarktes. Hierzu behauptet der Kläger, er sei über eine 3 cm hohe Unebenheit der Gehwegplatten zu Fall gekommen und habe sich den komplizierten Bruch seines linken Oberarms zugezogen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 21.12.2016
- 4 U 1265/16 -

Verkehrs­sicherungs­pflichten für Läden können auch schon vor der offiziellen Öffnungszeit bestehen

Stolperfallen in Geschäften müssen rechtzeitig beseitigt werden

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass einer Kundin, welche bereits vor der Ladenöffnungszeit in einer Bäckerei einkauft und dabei über eine am Boden liegende Palette stolpert, ein Schadens­ersatz­anspruch zusteht, wobei der Senat allerdings auch von einer nicht unerheblichen Mit­verschuldens­quote der Geschädigten ausgeht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls wollte im Juni 2015 in einer Bäckerei einkaufen. Im Einverständnis mit der beklagten Ladeninhaberin betrat sie das Geschäftslokal bereits vor der offiziellen Ladenöffnungszeit und stürzte über eine Palette, welche zwischen dem Eingangsbereich und der Ladentheke am Fußboden lag. Die Klägerin verletzte sich infolge des Sturzes schwer am Knie und... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.03.2013
- 9 U 234/12 -

Kein Schaden­ersatz­anspruch aufgrund Stolperns über erkennbare Fahrzeugdeichsel eines auf Volksfest abgestellten Imbisswagens

Keine Fahrzeug­halter­haftung bei Fehlen des Zusammenhangs zwischen Stolpern und Betriebsgefahr des Anhängers

Wer über eine erkennbare Fahrzeugdeichsel eines auf einem Volksfest abgestellten Imbisswagens aufgrund einer fehlenden Aufmerksamkeit stolpert, dem steht kein Schaden­ersatz­anspruch zu. Zudem besteht keine Fahrzeug­halter­haftung, da ein abgestellter Imbisswagen nicht der Fortbewegung dient und das Stolpern somit in keinem Zusammenhang mit der vom Fahrbetrieb des Anhängers ausgehenden Betriebsgefahr steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stolperte der Besucher eines nächtlichen Volksfestes im angetrunkenen Zustand über die Fahrzeugdeichsel eines abgestellten Imbisswagens und verletzte sich dabei. Er klagte aufgrund dessen auf Schadenersatz. Er gab an, dass er die Fahrzeugdeichsel nicht wahrgenommen habe und deshalb über diese gefallen sei. Nachdem das Landgericht Bielefeld die Klage abwies,... Lesen Sie mehr



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