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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.03.2021
- VG 4 L 442/20 -
Strandbad Halensee: Keine Bewirtung im Außenbereich nach 22 Uhr
VG Berlin zur Sperrzeitverlängerung für einen Außengastronomiebereich
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag der Betreiberin einer Gaststätte im Strandbad Halensee gegen eine Sperrzeitanordnung für den Außengastronomiebereich zurückgewiesen.
Die Antragstellerin betreibt das in einem allgemeinen Wohngebiet gelegene Strandbad Halensee. Sie betreibt dort ferner eine Schank- und Speisewirtschaft mit der besonderen Betriebsart Tanzlokal, in der auf insgesamt sechs Schank- und Bewirtungsflächen Außengastronomie angeboten wird. Infolge von Anwohnerbeschwerden setzte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Sperrzeit für diesen Außengastronomiebereich mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid aus dem September 2020 auf täglich 22 Uhr bis 6 Uhr fest.Mit Widerspruch und einem zugleich beim Verwaltungsgericht erhobenen Eilantrag setzt sich die Antragstellerin hiergegen... Lesen Sie mehr