die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „T-Shirt Aufschrift“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27.10.2017
- 1 Ss 49/17 -
Keine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung aufgrund T-Shirts mit Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" und Piktogramm mit stilisierter Enthauptung
Gestaltung des T-Shirts ist mehrdeutig
Ein T-Shirt mit dem Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" und einem Piktogramm mit stilisierter Enthauptung begründet nicht zwingend eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn es mehrdeutig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2016 verkaufte ein Mann über das Internet zwei schwarz gefärbte T-Shirts. Diese waren in weißer Farbe mit dem Wort "REFUGEES" überschrieben. Darunter befand sich ein Piktogramm, welches links eine auf dem Boden kniende Person und rechts eine stehende Person zeigte. Die stehende Person legte ihre rechte Hand auf die kniende Person ab. In der erhobenen linken Hand hielt sie einen spitzen Gegenstand. Neben der stehenden Person stand diagonal in roter Schrift "NOT". Unterhalb des Piktogramms stand in weißer Farbe "WELCOME". Wegen der Gestaltung der T-Shirts wurde gegen den Mann Anklage wegen Volksverhetzung erhoben.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 01.10.2012
- 1 St OLG Ss 211/12 -
Keine strafbare Beleidigung wegen T-Shirt-Aufdruck "A.C.A.B."
Vorliegen einer straflosen Kollektivbeleidigung sowie fehlende Absicht zur Beleidigung
Trägt jemand in Rahmen eines Volksfestes ein T-Shirt mit dem Aufdruck "A.C.A.B.", so liegt darin wegen Vorliegens einer straflosen Kollektivbeleidigung und fehlender Absicht zur Beleidigung von Polizeibeamten keine Strafbarkeit wegen Beleidigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck "A.C.A.B." während eines Volksfestes eine strafbare Beleidigung darstellte.Das Oberlandesgericht Nürnberg vertrat die Ansicht, dass dieses Verhalten nicht als Beleidigung gemäß § 185 StGB strafbar war. Denn mangels ausreichender Individualisierung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Vergleich vom 03.05.2013
- 6 U 189/12 -
RTL kann Rechtsstreit um "Scheiß RTL"-Shirts für sich entscheiden
"Scheiß RTL" stellt zu heftigen "Rundumschlag" dar
Den Streit um die "Scheiß RTL"-Shirts des Bloggers und Fernsehkritikers Holger Kreymeier hat der Fernsehsender RTL für sich entscheiden können. Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln nahm Kreymeier seine Berufung zurück.
In seinem Blog "Fernsehkritik.tv" setzt sich Kreymeier mit den Höhen und Tiefen des deutschen Fernsehens auseinander. Das Fernsehprogramm von RTL kann Kreymeiers Ansprüchen wohl nicht gerecht werden, was ihn auf die Idee kommen ließ ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" und dem Logo des privaten Fernsehsenders drucken zu lassen und über seine Webseite zu verkaufen. RTL sah seine... Lesen Sie mehr
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Landgericht Köln, Urteil vom 25.09.2012
- 33 O 719/11 -
Verkaufsverbot für "Scheiß RTL" T-Shirts
Verletzung des Markenrechtes
Der Verkauf von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" begründet einen Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegenüber dem Verwender. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten Unterlassung des Verkaufs von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL". Die Klägerin betreibt den Fernsehsender "RTL". Die Beklagte war der Meinung, dass durch die Verwendung des Zusatzes "scheiß" eine klare Abgrenzung zur Marke "RTL" bestand und auch nicht mit dieser Marke zu verwechseln war. Außerdem berief sie sich... Lesen Sie mehr
Landgericht Neuruppin, Urteil vom 17.02.2010
- 14 NS 146/09 -
Tragen des Nazi-Sweatshirts "CONSDAPLE" unter einer halboffenen Jacke ist strafbar - ohne Jacke nicht
In "CONSDAPLE" versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP" - Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Wer ein T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" trägt, kann sich nach Auffassung des Landgerichts Neuruppin strafbar machen. In dem Namen der Marke versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP". Bei der Strafbarkeit kommt es allerdings darauf an, wie das T-Shirt getragen wird. Das Landgericht Neuruppin bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Prenzlau.
Im zugrunde liegenden Fall trug ein junger Mann auf dem Templiner Stadtfest 2009 unter seiner grüngefleckten Armeejacke mit Kapuze ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" und der Abbildung eines Reichsadlers in weißer Farbe. Nachdem er der Jacke zunächst komplett geschlossen gehalten hatte, öffnete er später die Jacke. Ihm war warm geworden. Dabei waren die ersten und letzten... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.02.2010
- 223 Cs 549/09 -
Bekennender Schwarzfahrer: "Ich fahre schwarz"-T-Shirt schützt nicht vor Strafe
AG Hannover verurteilt Schwarzfahrer wegen Erschleichen von Leistungen gem. § 265 a StGB
Auch wer ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" trägt, kann - wenn er keinen gültigen Fahrausweis besitzt - wegen Schwarzfahrens (Erschleichen von Leistungen i.S.d. § 265 a StGB) verurteilt werden. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Hannover einen 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen, den die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Beförderungserschleichung in 3 Fällen angeklagt hatte, zu einer Geldstrafe von 500,- EUR.Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Oktober 2008, Januar 2009 und September 2009 mit einem Fahrzeug der ÜSTRA... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.01.2010
- ZR 82/08 - CCCP und I ZR 92/08 - DDR -
BGH: Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungsstücken
Symbole ehemaliger Ostblockstaaten sind dekoratives Element – Verwechslungsgefahr mit Produktkennzeichen besteht nicht
Es ist auch Dritten erlaubt, auf Bekleidungsstücken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anzubringen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Kläger des Verfahrens I ZR 92/08 ist Inhaber der unter anderem für Bekleidungsstücke eingetragenen Wortmarke "DDR". Er war außerdem Inhaber einer für Textilien eingetragenen Bildmarke, die das Staatswappen der DDR abbildete. Der Beklagte vertreibt so genannte Ostprodukte. Er bewirbt und vertreibt T-Shirts mit der Bezeichnung "DDR" und ihrem Staatswappen. Der Kläger hat den Beklagten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.08.2009
- 3 StR 228/09 -
"Blood & Honour": Verwenden von NS-Paraolen in einer fremden Sprache ist nicht gemäß § 86 a StGB strafbar
BGH hebt Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf
Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86 a StGB (Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). So wäre das Verwenden der NS-Parole "Blut und Ehre" gemäß § 86 a StGB strafbar, nicht hingegen das Verwenden der englischen Übersetzung "Blood & Honour". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Angeklagte hatte am 16. September 2005 100 T-Shirts im Besitz, die zur Weitergabe an verschiedene Personen bestimmt und wie folgt bedruckt waren: Auf der Vorderseite befand sich der Schriftzug "Blood & Honour/C18", ferner die Abbildung einer Hand, die eine Pistole hält, sowie der englischen Satz "support your local section". Auf der Rückseite der T-Shirts stand "Blood & Honour is... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009
- 2a O 232/07 -
Zappa-Witwe scheitert im Markenstreit gegen Fanclub
Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage des Zappa Family Trust, dessen gesetzliche Vertreterin die Witwe des 1993 verstorbenen Musikers Frank Zappa ist, auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Zappanale" sowie eines Bildzeichens abgewiesen. Beklagte sind ein deutscher Fanverein zu Ehren Frank Zappas, dessen Vereinsvorsitzender sowie der Inhaber der Domain www.zappanale.de.
Die Klägerin begehrt mit ihrem ersten Klageantrag u.a. von dem beklagten Verein Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Zappanale" für das von dem Verein jährlich in Bad Doberan inszenierte Festival. Die Klägerin meint, ihre Rechte aus der Gemeinschaftswortmarke "ZAPPA" würden durch diese Bezeichnung verletzt.Die Kammer hat diesen Klageantrag abgewiesen, weil es der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008
- 1 Ss 329/08 -
Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."
Die individuelle Bezeichnung eines Polizisten mit "all cops are bastards" ist eine Beleidigung
Wer einem Polizisten die Abkürzung "A.C.A.B." an den Kopf wirft, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Stuttgart hervor, das einen 18-Jährigen wegen Beleidigung zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200.- € verurteilte.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in einem Revisionsverfahren ein Urteil des Jugendrichters des Amtsgerichts Waiblingen vom 11. März 2008 bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen.Der 18-jährige Angeklagte war wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200.- € zu Gunsten einer gemeinnützigen... Lesen Sie mehr