Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 01.10.2012
- 1 St OLG Ss 211/12 -
Keine strafbare Beleidigung wegen T-Shirt-Aufdruck "A.C.A.B."
Vorliegen einer straflosen Kollektivbeleidigung sowie fehlende Absicht zur Beleidigung
Trägt jemand in Rahmen eines Volksfestes ein T-Shirt mit dem Aufdruck "A.C.A.B.", so liegt darin wegen Vorliegens einer straflosen Kollektivbeleidigung und fehlender Absicht zur Beleidigung von Polizeibeamten keine Strafbarkeit wegen Beleidigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck "A.C.A.B." während eines Volksfestes eine strafbare
Keine Strafbarkeit wegen Beleidigung
Das Oberlandesgericht Nürnberg vertrat die Ansicht, dass dieses Verhalten nicht als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Bundesverfassungsgericht zu Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" oder "Soldaten sind potentielle Mörder"
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.1995
[Aktenzeichen: 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92]) - Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008
[Aktenzeichen: 1 Ss 329/08])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2012, Seite: 729, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann NJW-Spezial 2012, 729 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2013, Seite: 593 NStZ 2013, 593
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17048
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17048
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.