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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Telekommunikationsvertrag“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Kassel, Urteil vom 28.04.2022
- 421 C 301/22 -

10-Tages-Frist für Zahlung einer Rechnung: Klausel in Tele­kommuni­kations­vertrag begründet keinen Verzug ohne Mahnung

Klausel ist Fälligkeitsregelung oder verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB

Eine Klausel in einem Tele­kommuni­kations­vertrag, wonach Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zu zahlen sind, begründet keinen Verzug ohne eine vorherige Mahnung. Die Klausel stellt entweder eine Fälligkeitsregelung dar oder verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand in einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Kassel im Jahr 2022 Streit über die Zahlung von Entgelten aus einem Telekommunikationsvertrag. In diesem Zusammenhang machte die Klägerin auch Verzugsschäden geltend. Sie meinte, der Beklagte sei in Verzug, da er entgegen einer Klausel im Telekommunikationsvertrag, die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen gezahlt hatte.Das Amtsgericht Kassel entschied, dass der Klägerin kein Anspruch auf den Verzugsschaden gemäß §§ 280, 286 BGB zustehe. Denn insofern fehle es an einer Mahnung. Die Klausel im Telekommunikationsvertrag, wonach Rechnungen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2017
- I-20 U 77/17 -

Sonderkündigung eines Tele­kommuni­kations­vertrags: Dreimonatige Kündigungsfrist wegen Umzugs beginnt mit Umzugstermin

Keine Anknüpfung der Kündigungsfrist an nur beabsichtigten Umzug

Die dreimonatige Frist zur Sonderkündigung wegen eines Umzugs nach § 43 Abs. 8 Satz 3 TKG beginnt mit dem tatsächlichen Umzug. Die Kündigungsfrist knüpft dagegen nicht an nur einen beabsichtigten Umzug an. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein Verbraucherschutzverein gegen ein Telekommunikationsunternehmen eine Unterlassungsklage. Hintergrund dessen war ein Hinweis des Unternehmens auf seiner Internetpräsenz, wonach bei einem Umzug unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Frist von drei Monaten ab Umzugstermin der Vertrag vorzeitig gekündigt werden konnte. Der Verein hielt dies für... Lesen Sie mehr



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