die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überwachungskamera“ veröffentlicht wurden
Landgericht Köln, Urteil vom 09.01.2023
- 21 O 302/22 -
Sex auf in Parkhaus geparktem Auto: Sicherheitsdienst nicht zur Schadensersatzzahlung verpflichtet
Keine Pflicht des Sicherheitsdienstes zur ständigen Beobachtung der Überwachungskameras eines Parkhauses
Haben Unbekannte auf einem in einem Parkhaus abgestellten Auto Sex und kommt es dadurch zu einer Beschädigung des Autos, so haftet dafür nicht der Sicherheitsdienst. Dieser ist nicht verpflichtet, ständig die Überwachungskameras zu beobachten. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Juli 2018 hatten zwei Unbekannte Personen Sex auf einem in einem Parkhaus in Nordrhein-Westfalen abgestellten Auto. Dadurch kam es zu Beschädigungen am Auto. Der Vorfall wurde durch Überwachungskameras festgehalten. Die entsprechende Aufnahme war etwa 9 Minuten lang. Der Eigentümer des Autos klagte nunmehr gegen die Sicherheitsfirma auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 5.000 €. Er meinte, das Sicherheitspersonal hätte die Kameras ständig überwachen müssen, um derartige Vorfälle zu verhindern.Das Landgericht Köln entschied gegen den Kläger. Diesem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lörrach, Urteil vom 03.03.2023
- 3 C 111/22 -
Aufstellen einer Wildkamera zum Zwecke der Beweissicherung
Zulässige Verwertung der Videoaufnahme bei schwerer Beweisnot
Das Aufstellen einer Wildkamera zum Zwecke der Beweissicherung und die anschließende Verwertung der Videoaufnahme in einem Schadensersatzprozess kann zulässig sein, wenn anderenfalls eine schwere Beweisnot besteht. Dies hat das Amtsgericht Lörrach entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Mieter gegen seinen Eigentümer seit dem Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Lörrach auf Zahlung von Schadensersatz. Hintergrund dessen war, dass im Zeitraum von Oktober 2020 bis November 2020 das auf dem Grundstück parkende Fahrzeug des Mieters insgesamt siebenmal Kratzer aufwies. Der Mieter stellte daher eine Wildkamera auf, die das Auto von hinten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Iburg, Urteil vom 12.11.2021
- 4 C 366/21 -
Nutzung von Überwachungskameras bereits bei objektiv ernsthafter Befürchtung einer Überwachung seitens der Nachbarn unzulässig
Unterlassungsanspruch bei Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Anlässlich einer nachbarlichen Streitigkeit entschied das Amtsgericht Bad Iburg, dass ein Anspruch der Nachbarn auf Entfernung von Überwachungskameras bereits besteht, wenn diese eine Überwachung objektiv ernsthaft zu befürchten haben.
Die Parteien bewohnen je zur Hälfte ein Doppelhaus in ländlicher Umgebung. Der Beklagte brachte im Sommer 2020 zwei Videoüberwachungskameras auf seinem Grundstück an, welche neben Datenspeicherungs- und -verarbeitungsfunktion auch Objekte sowie Personen erkennen und Personenzählungen nach Geschlecht und Alter in Echtzeit vornehmen können.Eine dieser Kameras erfasste den Einfahrtsbereich... Lesen Sie mehr
Werbung
Arbeitsgericht Wesel, Beschluss vom 24.04.2020
- 2 BVGa 4/20 -
Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Nutzung von Kameraaufnahmen zur Abstandsüberwachung
Übermittlungen der Daten ins Ausland widerspricht der geltenden Betriebsvereinbarung
Der Betriebsrat eines Logistik- und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinberg, das einem internationalen Konzern angehört, hat den Arbeitgeber im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte auf Unterlassung in Anspruch genommen und einen Teilsieg errungen. Das Arbeitsgericht Wesel sah die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzt. Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Im dem hier vorliegenden Fall kontrollierte der Arbeitgeber anhand Bildaufnahmen der Arbeitnehmer die Einhaltung der im Rahmen der Corona Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens 2 Metern im Betrieb. Dazu verwendet er die im Rahmen der betrieblichen Videoüberwachung erstellen Aufnahmen, die er auf im Ausland gelegenen Servern mittels einer Software anonymisiert. ... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2019
- 65 S 1/19 -
Keine Geldentschädigung für Mieter wegen heimlich installierter Kameras bei bloßer Überwachung des Außenbereichs der Wohnung und Vorliegen eines Unterlassungstitels
Schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrecht bleibt bei Unterlassungstitel nicht sanktionslos
Zwar liegt in der heimlichen Installation von Kameras ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter vor. Eine Geldentschädigung rechtfertigt dies aber dann nicht, wenn lediglich der Außenbereich der Wohnung überwacht wird und der Mieter gegen den Vermieter einen Unterlassungstitel erwirkt hat. In diesem Fall bleibt die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht sanktionslos. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungsmieter in Berlin im Jahr 2017 gegen seine Vermieter auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 601 EUR. Hintergrund dessen war, dass die Vermieter heimlich Videokameras im Innenbereich des Hauseingangs und im ersten Innenhof des Mietobjekts installiert hatten. Der Mieter hatte bereits einen Unterlassungstitel erwirkt,... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht München, Urteil vom 22.11.2018
- 213 C 15498/18 -
Bloße Möglichkeit von Aufnahmen des eigenen Grundstücks durch Überwachungskameras des Nachbarn begründet noch keinen Unterlassungsanspruch
Bei Prüfung möglicher unzulässiger Eingriffe in allgemeines Persönlichkeitsrecht durch "Überwachungsdruck" ist auf Umstände des Einzelfalls abzustellen
Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, kann im konkreten Einzelfall noch zumutbar sein. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit die Klage eines Nachbarn auf Beseitigung einer auf sein Grundstück ausgerichteten Überwachungskamera und Unterlassung der Anbringung anderer auf sein Grundstück ausgerichteter Kameras ab.
Die verheirateten Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnen mit ihren Kindern ein Haus in München-Neuaubing mit einem angebauten Wintergarten. Der Beklagte bewohnt das unmittelbar angrenzende Haus. Die Parteien sind seit mehreren Jahren in Streit. Das Anwesen des Beklagten wurde durch Dritte mehrfach im Grenzbereich zum Wintergarten der Kläger beschädigt. Der Beklagte installierte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.09.2018
- 2 U 55/18 -
Pflichtverletzung des Kindes eines Mieters rechtfertigt allein nicht fristlose Kündigung
Auch verbale Entgleisung des Anwalts der Mieterpartei führt nicht zur Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung
Schwere Pflichtverletzungen des Sohnes eines Mieters können dem Mieter nicht per se zugerechnet werden und rechtfertigen allein keine fristlose Kündigung. Dies entschied das Oberlandegericht Frankfurt am Main und stellte zugleich klar, dass verbale Entgleisungen der Anwältin der Mietpartei eine fristlose Kündigung erst tragen, wenn der Mieter sie sich zu Eigen macht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Vermieterin vermietete der beklagten Mieterin Räume für den Betrieb eines Backshops in Wetzlar. Die Vermieterin wohnte mit ihrer Familie ebenfalls in dem Haus. Das Miet- und Nachbarschaftsverhältnis geriet in "erhebliche Zerrüttung", so dass die Vermieterin schließlich das Mietverhältnis fristgerecht zum 31. Mai 2018 kündigte.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2015
- 33 C 3407/14 -
Ohne rechtfertigende Umstände ist Anbringung einer Videokamera oder Kameraattrappe durch Vermieter unzulässig
Allgemeiner Hinweis auf abschreckende Wirkung und Erhöhung der Sicherheit begründet kein Recht zur Installation von Kameras
Das Anbringen einer Videokamera oder Kameraattrappe am Hauseigang durch den Vermieter ist ohne Hinzutreten rechtfertigender Umstände unzulässig. Der allgemeine Hinweis auf die abschreckende Wirkung und die Erhöhung der Sicherheit genügt nicht als Rechtfertigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 bemerkte der Mieter einer Wohnung am Hauseingang eine Minikamera. Ihm wurde mitgeteilt, dass eine Videoüberwachungsanlage zukünftig als abschreckende Wirkung vor Vandalismus und Einbruchsdiebstahl sowie zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit installiert wird. Der Mieter war damit aber nicht einverstanden und erhob Klage auf... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17.09.2014
- 11 LC 114/13 -
Installation von Videokameras zur Überwachung öffentlicher Bereiche eines Bürogebäudes zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Verhinderung weiterer Straftaten zulässig
Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wird nur unerheblich beeinträchtigt
Installiert der Eigentümer eines Bürogebäudes an öffentlichen Bereichen des Hauses Videokameras, so ist dies datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Überwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Verhinderung weiterer Straftaten vorgenommen wird. In diesem Fall wird das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nur unerheblich beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Dezember 2009 in einer in einem Bürogebäude ansässigen Steuerberatungskanzlei eingebrochen worden war und sechs Notebooks gestohlen wurden, entschied sich die Eigentümerin des Hauses dazu, Videokameras zu installieren. Diese wurden Anfang 2010 zum einen an den beiden Eingängen des Bürogebäudes und zum anderen an weiteren öffentlichen... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.12.2014
- C-212/13 -
Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten gilt auch für Videoaufzeichnungen privater Überwachungskameras an Einfamilienhäusern
Berechtigtes Interesse der Hauseigentümer am Schutz des Eigentums, der Gesundheit und der Familie ist jedoch zu würdigen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten auf die Videoaufzeichnung mit einer Überwachungskamera anwendbar ist, die von einer Person an ihrem Einfamilienhaus angebracht wurde und auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet ist. Die Richtlinie ermöglicht jedoch die Würdigung des berechtigten Interesses dieser Person, das Eigentum, die Gesundheit und das Leben seiner selbst und seiner Familie zu schützen.
Nach der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten* ist die Verarbeitung solcher Daten grundsätzlich nur erlaubt, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung gegeben hat. Die Richtlinie findet jedoch keine Anwendung auf die Datenverarbeitung, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.Herr... Lesen Sie mehr