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Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2019
- 65 S 1/19 -
Keine Geldentschädigung für Mieter wegen heimlich installierter Kameras bei bloßer Überwachung des Außenbereichs der Wohnung und Vorliegen eines Unterlassungstitels
Schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrecht bleibt bei Unterlassungstitel nicht sanktionslos
Zwar liegt in der heimlichen Installation von Kameras ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter vor. Eine Geldentschädigung rechtfertigt dies aber dann nicht, wenn lediglich der Außenbereich der Wohnung überwacht wird und der Mieter gegen den Vermieter einen Unterlassungstitel erwirkt hat. In diesem Fall bleibt die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht sanktionslos. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungsmieter in Berlin im Jahr 2017 gegen seine Vermieter auf Zahlung einer
Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Videoüberwachung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf Zahlung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2020, 38/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 14.11.2018
[Aktenzeichen: 13 C 375/17]
Jahrgang: 2020, Seite: 53 NZM 2020, 53 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 38 WuM 2020, 38
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Dokument-Nr. 28425
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