die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umschichtung von Wertpapieren“ veröffentlicht wurden
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.09.2013
- 5 U 34/13 -
Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere
Bank muss bei empfohlener Umschichtung nicht nachweisen, dass es sich bei der "Tauschempfehlung" objektiv tatsächlich um eine bessere Anlage handeln muss
Rät eine Bank einem Kunden zur Umschichtung von Wertpapieren innerhalb eines Depots, so muss die hiermit verbundene Verkaufs- als auch Kaufempfehlung in Bezug auf das Anlageobjekt unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten aus nachträglicher Sicht jeweils lediglich "vertretbar" sein. Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung dann im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war bereits seit vielen Jahren Kundin der Commerzbank und hatte dort im Jahr 2006 ein Depot eröffnet. Bei einem Beratungsgespräch im Mai 2008 empfahl ihr ein Berater der Commerzbank die im Wertpapierdepot befindlichen Anteile an dem offenen Immobilienfonds "hausInvest europa" zu verkaufen und im Gegenzug Anteile an einem sogenannten Dachfonds ("Premium Management Immobilien-Anlagen" = PMIA) zu kaufen, der geografisch und objektmäßig breiter gestreut war, weil er nicht nur Zielfonds mit Objekten in Europa, sondern auch in Japan, Kanada und den USA enthielt. Die Empfehlung begründete der Berater... Lesen Sie mehr