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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Untätigkeitsklage“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.05.2023
- 1 K 370/22.KO -

Klage gegen Nutzung eines Sportplatzes ohne Erfolg

Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

Die Klage von Grundstücks­eigentümern gegen die Nutzung eines benachbarten Sportplatzes im Landkreis Ahrweiler hatte keinen Erfolg. Sie wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz abgewiesen.

Die Grundstückeigentümer wandten sich im Verwaltungsverfahren gegen eine der Beigeladenen zu 1. erteilte Genehmigung zur Nutzung des Sportplatzgeländes mit Trainingsbeleuchtung sowie zur Errichtung eines benachbarten Ballfangzaunes und einer Einfriedung. Ferner beantragten sie ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen die durch die Nutzung des Sportplatzes verursachten Lärm- und Lichtimmissionen, falls die Nutzung aufgenommen werde. Hinsichtlich der durch die Nutzung des Sportplatzes hervorgerufenen Lärmimmissionen wurde ein Gutachten erstellt, welches die Einhaltung der maßgeblichen Richtwerte feststellte. Im Laufe des Verfahrens beantragte die Beigeladene... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.02.2023
- 5 K 171/22 -

Klage auf Erteilung einer immissions­schutz­rechtlichen Genehmigung für Windkraftanlage erfolgreich

Denkmalschutz kein Hinderungsgrund für neue Windkraftanlagen

Das Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Klägerin im Verfahren einen Anspruch gegen das beklagte Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) auf Entscheidung über ihren Antrag auf Erteilung einer immissions­schutz­rechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage im Gebiet der Gemeinde Mühlen Eichsen habe. Die Klage sei als Untätigkeitsklage zulässig.

Das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) hat nicht innerhalb der vorgesehenen Frist über die Errichtung der Windkraftanlage entschieden. Wegen Untätigkeit der Behörde klagte der Windparkbetreiber erfolgreich.Dem Gericht zufolge habe der Beklagte nicht in zureichender Frist gemäß § 75 VwGO i. V. m. § 10 Abs. 6a Bundesimmissionsschutzgesetz... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.07.2018
- BVerwG 1 C 18.17 -

Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

Gerichte müssen nicht spruchreif die Sache in Bezug auf Schutzbegehren entscheiden

Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag eines Asylbewerbers entschieden, so hat der Asylbewerber die Möglichkeit gegen das Bundesamt Untätigkeitsklage zu erheben. In Fällen, in denen das Bundesamt den Asylbewerber noch nicht angehört hat, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nur auf Verpflichtung des Bundesamtes zur Bescheidung gerichtete Klage. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Im vorliegenden Verfahren stellte die Klägerin, eine afghanische Staatsangehörige, im Oktober 2014 einen Asylantrag. Nachdem das Bundesamt die Klägerin knapp 22 Monate nicht angehört hatte, hat diese im August 2016 Untätigkeitsklage erhoben und beantragt, das Bundesamt zu verpflichten, das Asylverfahren fortzuführen und über ihren Asylantrag zu entscheiden.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2016
- 17 K 3177/15, 17 K 7566/15 -

15 Monate ohne Entscheidung: Untätigkeitsklagen syrischer Asylbewerber teilweise erfolgreich

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss über Asylanträge entscheiden

Zwei Asylbewerber aus Syrien, deren vor mehr als 15 Monaten gestellte Asylanträge bislang durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht beschieden worden sind, haben mit ihren Untätigkeitsklagen einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgerichts Düsseldorf verpflichtete das Bundesamt, innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft über die Asylbegehren der Kläger zu entscheiden. Im Hinblick auf eine inhaltliche Entscheidung über die Asylanträge hat das Gericht die Klagen abgewiesen. Ein solches "Durchentscheiden" des Gerichts kommt nicht in Betracht; zunächst muss das Bundesamt Entscheidungen in der Sache treffen.

Die beiden Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten im November 2014 bzw. im April 2015 in Deutschland Asyl beantragt. Bescheide über den Ausgang ihrer Asylverfahren erhielten sie nicht und erhoben deshalb Untätigkeitsklagen.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Bundesamt ohne zureichenden Grund in angemessener Frist... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 14.10.2015
- 5 A 390/15 -

Asylantrag seit 16 Monaten nicht beschieden: Verwaltungsgericht Osnabrück setzt BAMF Frist für Asyl-Entscheidung

Untätigkeitsklage eines somalischen Asylbewerbers teilweise erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage eines somalischen Asylbewerbers teilweise stattgegeben und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils über den Asylantrag zu entscheiden. Ein "Durchentscheiden" des Asylantrages in dem Sinne, dass das Gericht selbst (erstmalig) über den Asylantrag des Klägers entscheide, komme aber nicht in Betracht.

Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht aus, die Untätigkeitsklage sei zulässig, weil das BAMF ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist über das Asylbegehren entschieden habe. Bei der Frage, ob die behördliche Bearbeitungsdauer angemessen sei, seien die Interessen des Asylbewerbers und des BAMF gegeneinander abzuwägen. Im konkreten Fall des Klägers sei - nach inzwischen... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 23.03.2007
- S 6 RS 75/06 -

Untätigkeitsklage - Wer zu früh klagt, bleibt auf den Kosten sitzen

Behörden haben 6 Monate Zeit, über Anträge zu entscheiden

Wer vor Ablauf von sechs Monaten eine Behörde wegen Untätigkeit verklagt, weil sie nicht über einen Rentenantrag entschieden hat, muss die Anwaltskosten selbst tragen. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.

Im Fall wartete eine Frau seit fast fünf Monaten auf die Bewilligung ihrer Witwenrente, dabei hatte ihr die Versicherung anfangs mitgeteilt, kurzfristig über den Antrag entscheiden zu wollen. Die Frau wollte nicht mehr länger warten und verklagte die Versicherung. Sie erhob eine so genannte Untätigkeitsklage. Kurz nachdem die Klage beim Sozialgericht eingereicht worden war, erhielt... Lesen Sie mehr



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