wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 23.03.2007
S 6 RS 75/06 -

Untätigkeitsklage - Wer zu früh klagt, bleibt auf den Kosten sitzen

Behörden haben 6 Monate Zeit, über Anträge zu entscheiden

Wer vor Ablauf von sechs Monaten eine Behörde wegen Untätigkeit verklagt, weil sie nicht über einen Rentenantrag entschieden hat, muss die Anwaltskosten selbst tragen. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.

Im Fall wartete eine Frau seit fast fünf Monaten auf die Bewilligung ihrer Witwenrente, dabei hatte ihr die Versicherung anfangs mitgeteilt, kurzfristig über den Antrag entscheiden zu wollen. Die Frau wollte nicht mehr länger warten und verklagte die Versicherung. Sie erhob eine so genannte Untätigkeitsklage. Kurz nachdem die Klage beim Sozialgericht eingereicht worden war, erhielt die Frau den lang erwarteten Rentenbescheid. Ihr Anwalt nahm darauf hin die Klage wegen Erledigung zurück und verlangt nunmehr von der Versicherung die Erstattung der Anwaltskosten.

Mit diesem Begehren stieß sie beim Sozialgericht Koblenz auf taube Ohren. Das Gericht führte aus, dass die Behörden grundsätzlich sechs Monate Zeit hätten, über einen Rentenantrag zu entscheiden. Wer vorher in der Absicht die Entscheidung zu beschleunigen, eine Untätigkeitsklage erhebe, müsse die dadurch verursachten Kosten selbst tragen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4075 Dokument-Nr. 4075

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4075

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?