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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unverkleidet“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hannover, Urteil vom 24.05.2002
- 1 S 1703/01 -
Fehlende Fliesen sowie unverkleidetes Abflussrohr in der Küche rechtfertigen Mietminderung von 10 %
Funktionswert der Küche beeinträchtigt
Fehlen Fliesen in der Küche und ist ein Abflussrohr unverkleidet, liegt neben einer optischen Beeinträchtigung auch eine Beeinträchtigung des Funktionswerts vor. Der Mieter ist in einem solchen Fall berechtigt seine Miete um 10 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hannover hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fehlten nach Bauarbeiten in einer Küche einer Mietwohnung Fliesen an der Wand. Zudem lag das Abflussrohr nunmehr offen. Nachdem die Mieter der Wohnung ihre Vermieterin zwei Jahre lang erfolglos aufforderten die Mängel zu beheben, minderten sie ihre Miete. Da die Vermieterin ein Minderungsrecht nicht anerkannte, erhob sie Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Hannover entschied gegen die Vermieterin. Denn den Mietern habe ein Recht zur Mietminderung zugestanden, da ihre Wohnung mit einem erheblichen Mangel behaftet gewesen sei. Es habe dabei nicht nur eine optische Beeinträchtigung... Lesen Sie mehr
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