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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.11.2015
- 67 S 379/14 -
Anspruch des Mieters auf Entfernung einer Treppenhausverschalung aus Pressspanplatten
Keine Notwendigkeit der Verschalung aufgrund fehlender Bautätigkeit
Der Mieter einer Wohnung hat einen Anspruch darauf, dass die Treppenhausverschalung aus Pressspanplatten entfernt wird, wenn Bautätigkeiten nicht nennenswert ausgeführt werden und somit kein Schutzbedürfnis für die im Treppenhaus verbauten Natursteine besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2012 wurden in einem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses Pressspanplatten als Verschalung für die vorhandenen Natursteine angebracht. Hintergrund dessen waren geplante Baumaßnahmen. Da es in der Folgezeit aber zu keinen nennenswerten Bautätigkeiten kam, verlangte die Mieterin einer im Haus liegenden Wohnung die Entfernung der Treppenhausverschalung. Da sich die Vermieterin weigerte, erhob die Mieterin Klage. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der... Lesen Sie mehr
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