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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2005
- 12 A 11342/04.OVG -
Neunjähriger Junge zündete Scheune an - er muss den Feuerwehreinsatz nicht bezahlen
OVG: Neunjähriger handelte nicht grob fahrlässig
Ein neunjähriger Junge handelte bei einem von ihm verursachten Scheunenbrand ohne grobe Fahrlässigkeit und muss daher für die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht aufkommen. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
An einem heißen Augusttag war der Junge zu einem benachbarten Bauernhof gegangen, wo er sich öfters aufhielt. Nach einer "Wasserschlacht" mit anderen Kindern wollte er ausprobieren, ob ein Feuerzeug, das er gegen das ausdrückliche Verbot seiner Eltern bei sich führte, noch funktionierte. Er hob deshalb vor einer mit Stroh gefüllten Scheune einen Halm auf und zündete ihn mit dem Feuerzeug an. Weil der Strohhalm sehr trocken war, brannte er so schnell ab, dass ihn der Junge vor Schreck fallen ließ. Der Halm entzündete das Stroh vor der Scheune und gelangte in Sekundenschnelle in das Innere des Gebäudes, das vollständig in Brand geriet. Zur Brandbekämpfung... Lesen Sie mehr
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