die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „versteckte Preisangaben“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 12.01.2016
- 14 U 1425/15 -
Preiswerbung der PrimaCom Berlin GmbH unzulässig
Angegebene Preise müssen sämtliche im Leistungspaket zu entrichtende Entgelte enthalten
Das Oberlandesgericht Dresden hat der PrimaCom Berlin GmbH (Leipzig) untersagt, mit Preisen zu werben, in denen sämtliche im Leistungspaket zu entrichtende Entgelte noch nicht einbezogen sind.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatten sich sächsische Kunden bei der Verbraucherzentrale Sachsen darüber beschwert, dass sie für ihren Anschluss bei der PrimaCom Berlin GmbH mehr zahlen sollten, als in der Werbung versprochen wurde.Das Unternehmen berief sich dagegen darauf, dass bei der Produktwahl klar erkennbar sei, welche Kosten für die zusätzlichen Leistungspakete anfallen. Der Fußnotenhinweis sei hinreichend deutlich und sichtbar angebracht und weise auf die weiteren Kostenbestandteile hin.Das sahen die Richter am Oberlandesgericht Dresden jedoch anders und untersagt dem Unternehmen, mit Preisen zu werben,... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2013
- 10 S 185/12 -
Branchenbuchabzocke: Kein Anspruch auf Zahlung bei versteckter Vergütungspflicht im Fließtext
Vergütungsklausel wegen überraschenden Charakters gemäß § 305 c Abs. 1 BGB unwirksam
Wird ein Gewerbetreibender auf Zahlung eines Branchenbucheintrags in Anspruch genommen, weil er ein Formular des Anbieters ausgefüllt und unterschrieben hat, muss er dann nicht zahlen, wenn die Vergütungspflicht im Fließtext versteckt war und er sie deswegen übersehen hat. In einem solchen Fall kann von einer überraschenden Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2012 erhielt ein Unternehmen ein Schreiben eines Branchenbuchanbieters. In der Annahme es handele sich dabei um eine Abfrage der Kontaktdaten im Rahmen eines kostenlosen Eintrags, nahmen zwei Mitarbeiterinnen des Unternehmens Änderungen an den bereits aufgeführten Kontaktdaten vor bzw. bestätigten die Daten, unterschrieben das Formular... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 18.03.2014
- 182 C 28938/13 -
Kein Anspruch der ASP Forderungsmanagement UG auf Zahlung des Jahresbeitrags für Branchenbucheintrag auf lokale-suche.com
Zustandekommen eines kostenpflichtigen Vertrags von Gericht verneint
Das Amtsgericht München hat das Zustandekommen eines kostenpflichtigen Vertrags für einen Eintrag auf lokale-suche.com verneint. Der ASP Forderungsmanagement UG steht daher kein Anspruch auf Zahlung des Jahresbeitrags für den Branchenbucheintrag zu.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 erhielt der Geschäftsführer einer Firma ein Formular, welches zur Überprüfung des "Eintragungsvorschlags" auf seine "inhaltliche Richtigkeit" aufforderte. Da der Geschäftsführer aufgrund der Gestaltung des Formulars nicht erkannte, dass er mit Korrektur der bereits eingetragenen Daten und Rücksendung des unterschriebenen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.07.2013
- 97 O 5/13 -
Bestellbutton im Internet muss Zahlungspflicht erkennbar machen
Verstoß gegen entsprechende Hinweispflicht begründet Unterlassungsanspruch für Mitbewerber
Führt die Betätigung eines Buttons im Internet zu einer Kostenpflicht, so muss der Button mit einer entsprechenden Formulierung versehen sein. Weist er nicht auf die Entstehung einer Zahlungspflicht hin, liegt ein Verstoß gegen § 312 g Abs. 3 BGB vor. Ein Mitbewerber kann daher auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Anbieter von Busreisen vertrieb über das Internet seine Angebote. Wollte ein Kunde eine Reise buchen, musste er unter anderem ein Button mit der Aufschrift "anmelden" betätigen. Tat er dies, ist es zu einem zahlungspflichtigen Reisevertrag gekommen. Ein Mitbewerber hielt dies für wettbewerbswidrig. Er meinte, der Button müsse deutlich... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 21.10.2011
- 50 S 143/10 -
Ungewollte kostenpflichtige Anmeldung für eine Internetseite: Kein Anspruch auf jährliches Entgelt wegen versteckter Kostenpflicht
Versteckte Kostenpflicht begründet Unwirksamkeit des Abonnementvertrags
Wer im Rahmen einer Anmeldung zu einer Internetseite nicht deutlich auf die Kostenpflicht hinweist, kann später das Entgelt nicht verlangen. Der Hinweis auf die Kostenpflicht in einen Fließtext oder den AGB genügt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau meldete sich im September 2009 durch Übermittlung ihrer Daten und Bestätigen des Verifikationslinks für eine Webseite an, in der sich Wohngemeinschaftsangebote und entsprechende Gesuche befanden. Durch Anmeldung entstand ein Abonnementvertrag, der jährlich 96 € kostete und eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten hatte. Dementsprechend... Lesen Sie mehr
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Landgericht Bochum, Urteil vom 03.07.2012
- 17 O 76/12 -
Versteckter Hinweis auf die Mehrwertsteuer bei eBay-Angebot unzulässig
Einleitung des Bestellvorgangs ohne vorherigen Hinweis auf Umsatzsteuer unzureichend
Die Mehrwertsteuer muss im Rahmen eines eBay-Angebots deutlich wahrnehmbar und leicht erkennbar sein. Ein versteckter Hinweis dergestalt, dass der Bestellvorgang eingeleitet werden kann, ohne dass zuvor auf die Umsatzsteuer hingewiesen wird, ist unzulässig. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bot ein Händler für Handys und Handyzubehör über eBay ein Bluetooth-Headset zum Sofortkauf an. Die Angaben zur Mehrwertsteuer befanden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch Herunterscrollen der Seite erreichbar waren. Zudem befand sich ein Hinweis auf die Umsatzsteuer unter der Rubrik "Versand und Zahlungsmethoden", welche durch Anklicken... Lesen Sie mehr
Landgericht Bochum, Urteil vom 15.11.2011
- 10 S 100/11 -
Formular "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank" für das Internetverzeichnis gewerbedatenbank.org hat irreführenden Charakter
Marber GmbH unterliegt mit Klage auf Zahlung für einen Branchenbucheintrag auch vor dem Landgericht Bochum
Ein Formular, das für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Internetbranchenverzeichnis dienen soll (hier: gewerbedatenbank.org) muss hinreichend deutlich sein. Der Eintragungspreis - die Entgeltvereinbarung - darf nicht im Fließtext versteckt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bochum hervor, dass eine Klage der Marber GmbH auf Zahlung für einen Eintrag in das Verzeichnis gewerbedatenbank.org abwies.
Im zugrunde liegenden Fall klagte die Marber GmbH aus Recklinghausen, die das "gewerbliche Verzeichnis für Handwerk Handel und Industrie" im Internet betreibt. Sie versandte vorgefertigte Offerten über die Eintragung des angeschriebenen Gewerbetreibenden in ihr Verzeichnis unter der Internetdomain "www.gewerbedatenbank.org".Das Formular war mit "Eintragungsantrag... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 24.05.2011
- 13 C 91/11 -
gewerbedatenbank.org: Marber GmbH unterliegt vor dem Amtsgericht Recklinghausen
Überraschende Entgeltklausel im Kleingedruckten ist unwirksam
Versteckte Kostenklauseln für einen Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis sind ungültig. Dies entschied das Amtsgericht Recklinghausen.
Im zugrunde liegenden Fall klagte die Firma Marber GmbH aus Recklinghausen, die das "gewerbliche Verzeichnis für Handwerk Handel und Industrie" im Internet betreibt. Sie versandte vorgefertigte Offerten über die Eintragung des angeschriebenen Gewerbetreibenden in ihr Verzeichnis unter der Internetdomain "www.gewerbedatenbank.org".Ein solches Schreiben übersandte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stade, Urteil vom 14.04.2010
- 63 C 1200/09 -
Eintragungseintrag für kostenpflichtigen Internet-Branchenbucheintrag darf nicht wie Korrekturabzug aussehen und die Entgeltlichkeit nicht im Fließtext versteckt werden
Antragsformular kaschiert die Kostenpflichtigkeit ihres Angebots durch eine unauffällige optische Aufmachung
Eine überraschende Klausel liegt vor, wenn es sich um eine objektiv ungewöhnliche Klausel handelt und der andere Teil nicht mit einer solchen zu rechnen braucht. Einträge in ein Branchenverzeichnis sind häufig kostenlos, so dass eine Firma nicht mit der Kostenpflichtigkeit eines Branchenbucheintrages zu rechnen braucht. Ein Vertrag, der auf der Grundlage eines Antrages zustande gekommen ist, in dem die Kostenpflichtigkeit nicht besonders deutlich hervorgehoben erscheint, wird damit unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stade hervor.
Im vorliegenden Fall verlangte ein Unternehmen von einer Firma die Bezahlung für die Eintragung in ein Internet-Branchenbuch. Die Klägerin, die TSV-Telekommunikationsservice Verlags- u. Vertriebs GmbH verlangte für einen Eintrag im dem Internet-Branchenbuch unter der Internetadresse www.Branche100.eu einen jährlichen Betrag in Höhe von 910 Euro. Der Klägerin war der Anspruch zuvor abgetreten worden.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Miesbach, Urteil vom 01.02.2001
- 2 C 836/00 -
Versteckte Preisangaben für Eintragung in Online-Branchenregister sind als arglistige Täuschung zu werten
Kein Vergütungsanspruch gegen Kunden, die von einem Angebot mit versteckten Preisangaben Gebrauch gemacht haben
Die Anbieter von Leistungen im Internet müssen auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Angebote deutlich hinweisen. Jede als versteckt anzusehende Preisangabe gilt als bewusster Täuschungsversuch und schließt damit das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages aus. Einen Zahlungsanspruch kann der Leistungsanbieter seinen Kunden gegenüber in diesem Fall nicht durchsetzen. Dies bestätigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Miesbach.
Im vorliegenden Fall ging es um den Versuch, einen Zahlungsanspruch durchzusetzen, der durch das Vornehmen der Eintragung in ein Online-Branchenregister entstanden sein sollte. Der Kläger war der Anbieter des Online-Branchenregisters, die Beklagte eine Firma, die für die Eintragung nicht zahlen wollte.Nach Urteil des Amtsgerichts Miesbach könne der Kläger von der Beklagten... Lesen Sie mehr