die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vollkaskoversicherung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Coburg, Urteil vom 26.01.2024
- 24 O 366/23 -
Kaskoversicherer muss für missglückte Autodrift zahlen
Vorsatz nicht nachweisbar
Schließen die Bedingungen eines Vollkaskoversicherers Schäden infolge von Vorsatz, nicht aber solche durch grobe Fahrlässigkeit aus, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn das versicherte Fahrzeug infolge eines verunglückten vermeintlich kunstvollen Fahrmanövers beschädigt wird. Das hat das Landgerichts Coburg entscheiden.
Der Kläger fuhr im Jahr 2023 in Begleitung eines Beifahrers mit seiner Chevrolet Corvette in einen Kreisverkehr ein. Unter gezieltem Durchdrehen der Fahrzeugräder umrundete er den Kreisel zweimal im Drift. In der Ausfahrt des Kreisels verlor er die Kontrolle über das Auto und stieß gegen einen Bordstein und eine dahinter stehende Mauer. Am Boliden des Möchtegernrennfahrers entstand ein erheblicher Sachschaden, den er gerne von der beklagten Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen wollte.Der Versicherer wehrte sich hiergegen. Nach dem Versicherungsvertag sei die vorsätzliche Schadensverursachung nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 20.06.2022
- 4 U 87/22 -
Beweiserleichterung bei versicherten Kfz-Diebstahl setzt Nachweis des Abstellens und anschließendes Nichtwiederauffinden des Fahrzeugs voraus
Beweis des Kfz-Diebstahls durch strafrechtliche Verurteilung des Täters
Für den erleichterten Nachweis eines versicherten Kfz-Diebstahls genügt es, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er das Fahrzeug an einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat und zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt an diesem Ort nicht wieder aufgefunden hat. Zudem kann der Kfz-Diebstahl durch die strafrechtliche Verurteilung des Täters bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherungsnehmer begehrte wegen eines behaupteten Diebstahls seines Fahrzeugs Leistungen aus seiner . Der Versicherungsnehmer gab an, sein Fahrzeug an einem Abend im April 2019 gegenüber seinem Wohnhaus abgestellt und am nächsten Morgen, als er seinen Sohn gegen 7.30 Uhr zur Schule fahren wollte, nicht wieder aufgefunden zu haben.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.07.2020
- 7 U 57/20 -
Vollkaskoversicherung haftet nicht für Schäden nach Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle
Vorliegen eines von Vollkaskoversicherung nicht umfassten Betriebsschadens
Ein Schaden, der durch das Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle entsteht, stellt keinen Unfallschaden, sondern einen Betriebsschaden dar. Für einen solchen Schaden haftet nicht die Vollkaskoversicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 überfuhr ein in Deutschland lebender Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug auf einer asphaltierten Straße in Island mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h eine quer zur Fahrbahn angelegten Fahrbahnschwelle. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 50 km/h. Der Autofahrer gab an, die Bodenschwelle wegen der Dunkelheit und der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 16.01.2020
- 11 U 131/19 -
Bei Schadensanzeige für Kaskoversicherung Meldefrist beachten
Kaskoversicherung darf bei Meldung eines Unfallschadens nach Ablauf der Meldefrist Entschädigung verweigern
Das OLG Braunschweig hat darauf hingewiesen, dass Versicherungsnehmer unter Umständen leer ausgehen, wenn die Schadensanzeige bei der Vollkaskoversicherung erst dann erfolgt, wenn die in den Versicherungsbedingungen geregelte Meldefrist schon verstrichen ist.
Dem fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In dem Verfahren hatte die Klägerin die Beklagte als ihre Vollkaskoversicherung nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen. Weil die Klägerin den Verkehrsunfall aber nicht innerhalb der Wochenfrist, sondern erst über ein Jahr später bei der Versicherung angezeigt hatte, ging sie leer aus.Das OLG Braunschweig führte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2016
- 8 U 934/16 -
Kein Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung bei Schäden durch Überfahren einer Bodenschwelle
Unfallschaden ist als nicht versicherter Betriebsschaden zu werten
Entstehen beim Überfahren einer Bodenschwelle Schäden am Fahrzeug, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt ein nicht versicherter Betriebsschaden vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde in einer Nacht im Mai 2015 ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es auf einer kanarischen Insel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h über eine Bodenschwelle fuhr. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 16.000 Euro. Der Fahrer des Fahrzeugs beanspruchte aufgrund dessen seine Vollkaskoversicherung. Diese lehnte aber eine Einstandspflicht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019
- 11 U 74/17 -
Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug aufkommen
Nach Art und Beschaffenheit nur aus einem Unfall resultieren könnende Schäden für Einstandspflicht der Versicherung ausreichend
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Vollkaskoversicherung für Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen muss und sprach damit einem Fahrzeugbesitzer Reparaturkosten für seinen Pkw nach einem eher ungewöhnlichen Unfall zu.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte gegen seine Vollkaskoversicherung auf Ersatz der Schäden nach einer Kollision mit einer Toreinfahrt geklagt. Als Begründung machte er geltend, dass sich sein Automatik-Fahrzeug selbständig in Bewegung gesetzt habe, obwohl er ausgestiegen und daher niemand am Steuer gewesen sei. Bei dem Versuch, das Fahrzeug zu stoppen, sei er dann aufs Gaspedal... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 24.11.2018
- 4 C 987/17 -
Bei vorschneller Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist Rückstufungsschaden selbst zu tragen
Gegnerischer Versicherung muss ausreichend Zeit für Regulierung gegeben werden
Im Rahmen eines Verkehrsunfalles sollte die Regulierungsbereitschaft der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgewartet werden, bevor man vorschnell die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt. Ansonsten kann es dazu kommen, dass der Rückstufungsschaden vom Versicherten selbst getragen werden muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall ereignete sich 7. November 2016 auf der Autobahn A7 zwischen Dinkelsbühl und Feuchtwangen ein Unfall zwischen dem Pkw der späteren Klägerin und dem Pkw eines Mannes. Die alleinige Schuld an dem Unfall trug dabei der Mann. Die Versicherung des Mannes schrieb die Klägerin am 28. November 2016 an, um die Schadensabwicklung vorzunehmen. Am 1. Dezember 2016... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.09.2016
- 13 S 53/16 -
Mietwagenkosten: Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei Ankauf eines Neufahrzeugs erst nach Schadensregulierung durch Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers
Fehlende finanzielle Möglichkeit des Unfallgeschädigten und Möglichkeit der Vorfinanzierung
Wartet ein Unfallgeschädigter zunächst die Schadensregulierung durch den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ab, bevor er ein neues Fahrzeug kauft, liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des § 254 Abs. 2 BGB hinsichtlich von Mietwagenkosten vor. Dies gilt aber nur, wenn der Unfallgeschädigte finanziell nicht zur Ersatzbeschaffung in der Lage ist und keine Möglichkeit der Vorfinanzierung besteht. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Zahlung restlicher Mietwagenkosten in Höhe von ca. 840 EUR. Der Unfallgeschädigten sind bis zum Ankauf eines neuen Fahrzeugs Mietkosten in Höhe von insgesamt ca. 1.540 EUR entstanden. Der Kauf des neuen Fahrzeugs hatte sich verzögert, da die Unfallgeschädigte... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.03.2016
- 8 O 7495/15 -
Schäden aufgrund des Überfahrens einer erkennbaren Bodenwelle nicht durch Vollkaskoversicherung abgedeckt
Kein Vorliegen eines versicherten Unfalls
Wird ein Fahrzeug bei dem Überfahren einer erkennbaren Bodenwelle beschädigt, so haftet dafür nicht die Vollkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein versicherter Unfall, sondern ein versicherter Betriebsschaden vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Mai 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es auf einer kanarischen Insel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine Bodenwelle zur Geschwindigkeitsbegrenzung überfahren hatte. Der Fahrer gab an, die Bodenwelle sei nicht erkennbar gewesen. Zudem haben keine Schilder auf die Bodenwelle aufmerksam gemacht.... Lesen Sie mehr
Landgericht München II, Urteil vom 13.01.2017
- 10 O 3458/16 Ver -
Vollkaskoversicherung haftet für Schäden aufgrund Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle
Kein Vorliegen eines nicht versicherten Betriebsschadens
Eine Vollkaskoversicherung muss für Schäden, die aufgrund des Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle entstehen, einstehen. Denn in diesem Fall liegt ein versicherter Unfall vor und nicht ein unversicherter Betriebsschaden. Dies hat das Landgericht München II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Urlaubsreise in Italien im November 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es mit einer Geschwindigkeit von erlaubten 50 km/h über eine quer zur Fahrbahn vorhandenen Bodenschwelle fuhr. Die Schwelle war für den in Deutschland wohnhaften Fahrer des Wohnmobils nicht erkennbar. Es befanden sich auch keine Warnhinweise vor... Lesen Sie mehr