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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 16.01.2020
- 11 U 131/19 -
Bei Schadensanzeige für Kaskoversicherung Meldefrist beachten
Kaskoversicherung darf bei Meldung eines Unfallschadens nach Ablauf der Meldefrist Entschädigung verweigern
Das OLG Braunschweig hat darauf hingewiesen, dass Versicherungsnehmer unter Umständen leer ausgehen, wenn die Schadensanzeige bei der Vollkaskoversicherung erst dann erfolgt, wenn die in den Versicherungsbedingungen geregelte Meldefrist schon verstrichen ist.
Dem fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In dem Verfahren hatte die Klägerin die Beklagte als ihre
Verspätete Anzeige stellt Verstoß gegen vertragliche Obliegenheit dar
Das OLG Braunschweig führte in seinem Hinweisbeschluss aus, dass die Versicherungsnehmerin mit der verspäteten Anzeige gegen ihre Obliegenheiten aus dem
Unfallhergang durch verspätete Meldung nicht mehr überprüfbar
Durch die verspätete Meldung habe die Versicherung den von der Klägerin behaupteten Unfallhergang nicht mehr überprüfen können. Weil die Klägerin ihr beschädigtes Fahrzeug bald nach dem Unfall veräußert habe, sei auch eine Besichtigung des Fahr-zeugs nicht mehr möglich gewesen.
Die Versicherungsnehmerin nahm ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Braunschweig nach dem Hinweisbeschluss zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28447
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