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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.09.2016
- 13 S 53/16 -
Mietwagenkosten: Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei Ankauf eines Neufahrzeugs erst nach Schadensregulierung durch Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers
Fehlende finanzielle Möglichkeit des Unfallgeschädigten und Möglichkeit der Vorfinanzierung
Wartet ein Unfallgeschädigter zunächst die Schadensregulierung durch den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ab, bevor er ein neues Fahrzeug kauft, liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des § 254 Abs. 2 BGB hinsichtlich von Mietwagenkosten vor. Dies gilt aber nur, wenn der Unfallgeschädigte finanziell nicht zur Ersatzbeschaffung in der Lage ist und keine Möglichkeit der Vorfinanzierung besteht. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls gegen die
Anspruch auf Erstattung vollständiger Mietwagenkosten
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf Erstattung der vollständigen
Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht
Nach Auffassung des Landgerichts dürfe der Geschädigte grundsätzlich die Ersatzbeschaffung von der Entschädigungsleistung des Schädigers bzw. dessen Versicherers abhängig machen, wenn er ansonsten finanziell nicht zur Ersatzbeschaffung in der Lage sei und der Schädiger bzw. dessen Versicherer zuvor rechtzeitig über die fehlende Möglichkeit der Vorfinanzierung hingewiesen habe. In diesem Fall könne dem Geschädigten die längere Nutzung eines Mietwagens nicht vorgeworfen werden. So lag der Fall hier.
Keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung
Es bestehe auch keine Pflichte des Geschädigten, so das Landgericht, zur Entlastung des Schädigers seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2019
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/NJW-RR 2017, 355/rb)
- Amtsgericht Homburg, Urteil vom 10.03.2016
[Aktenzeichen: 7 C 464/15]
- Keine Pflicht des Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zwecks Reduzierung von Mietwagenkosten
(Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017
[Aktenzeichen: 9 U 3/17]) - Totalschaden eines Gebrauchtwagens: Versicherung muss nicht Mietwagenkosten für die Dauer der Lieferfrist für einen Neuwagen zahlen
(Landgericht Kiel, Urteil vom 19.07.2013
[Aktenzeichen: 13 O 60/12])
Jahrgang: 2017, Seite: 355 NJW-RR 2017, 355
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Dokument-Nr. 26956
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