die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wehrdienstbeschädigung“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.11.2014
- L 15 VS 19/11 -
Nierenkarzinom eines Radarmechanikers der Bundeswehr kann als Schädigungsfolge anerkannt werden
Auch Schilddrüsenerkrankung ist im Sinne einer Kannversorgung als Folge einer Wehrdienstschädigung anzuerkennen
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Nierenkarzinom bei einem Radarmechaniker der Bundeswehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Strahlenbelastung zurückzuführen und die Erkrankung damit als Folge einer Wehrdienstschädigung anzuerkennen ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war als Berufssoldat bei der Bundeswehr als Radarmechaniker tätig. Er beantragte 2002 die Feststellung von Schädigungsfolgen nach dem Soldatenversorgungsgesetz für eine Erkrankung der Schilddrüse und ein Nierenzellkarzinom. Die beklagte BRD lehnte dies mit Bescheid 2003 und Beschwerdebescheid 2008 ab, weil der Kläger bei seiner Tätigkeit als Radarmechaniker zwar Röntgenstrahlung und radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt gewesen sei, die Gesamtdosis der Strahlenbelastung aber für die gesundheitliche Schädigung nicht ausreiche. Ein Ursachenzusammenhang sei nicht wahrscheinlich.Im Klageverfahren... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.04.2009
- L 4 VS 1/05 -
Leukämieerkrankung eines Funktechnikers der Bundeswehr als Wehrdienstbeschädigung anerkannt
Trotz ungeklärter Strahlenintensität ist Witwe zu entschädigen
Erleidet ein Soldat während seiner Dienstzeit eine Wehrdienstbeschädigung, so ist dies zu entschädigen. Das Hessische Landessozialgericht hatte über einen Fall zu entschieden, in dem ein Funktechniker der Bundeswehr an Leukämie erkrankte.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Erkrankung ihre Ursache in einer dem Wehrdienst zuzuordnenden schädigenden Einwirkung hat. Dieser ursächliche Zusammenhang muss mit Wahrscheinlichkeit vorliegen. Besteht in der medizinischen Wissenschaft insoweit Ungewissheit, reicht ausnahmsweise auch ein möglicher Zusammenhang aus. Hiervon ist bei einer nicht unerheblichen Strahlenexposition... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 29.09.2008
- S 25 (18) VS 192/07 -
Krebs durch Radar: Rente für die Witwe eines Bundeswehrsoldaten
Der Lockheed F 104-G Starfighter, Abfangjäger der Bundeswehr ab 1960, machte seinerzeit Schlagzeilen durch eine enorm hohe Zahl an Abstürzen, bei denen mehr als 110 Piloten ums Leben kamen. Offenbar war das Flugzeug aber nicht nur für das fliegende, sondern auch für das Bodenpersonal nicht ungefährlich: Die technische Ausrüstung des Jägers, insbesondere der Vorwärtssichtradar NASARR, war für die daran arbeitenden Flugzeugmechaniker mit Röntgenstörstrahlung verbunden.
Das Sozialgericht Aachensprach deshalb jetzt der Witwe eines Bundeswehrsoldaten eine Witwenrente zu. Der 1993 an einer Unterkieferkrebserkrankung verstorbene Ehemann der Klägerin war als Soldat 23 Jahre lang als Erster Flugzeugmechanikermeister u.a. für die Vor- und Nachkontrolle bei startenden und landenden Starfightern zuständig und musste sich zu diesem Zweck mehrmals täglich in... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2007
- B 9/9a VS 3/06 R -
BSG zur Wehrdienstbeschädigung nach unfallversicherungsrechtlichen Grundsätzen
Unfalltod beim Baden möglicherweise Folge einer Wehrdienstbeschädigung
Das Bundessozialgericht hat sich mit den Folgen des Unfalltods eines Bundeswehrsoldaten beim Baden befasst. Das Gericht wies die Klage an das Landessozialgericht zurück, dass klären muss, ob eine Wehrdienstbeschädigung nach unfallversicherungsrechtlichen Grundsätzen vorliegt, die im Recht der Soldatenversorgung entsprechend anzuwenden sind. Der Soldat könnte bei seinem dienstlich angeordneten Auslandsaufenthalt einer besonderen Gefahr der benutzten Unterkunft erlegen sein.
Soldaten der Bundeswehr erhalten Versorgung, wenn sie durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse gesundheitlich geschädigt worden sind. Ein derart enger Zusammenhang mit dem Wehrdienst ist nur ausnahmsweise nicht erforderlich. So sind Soldaten und im Todesfall ihre Hinterbliebenen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.06.2007
- 16 U 103/06 -
Gericht weist Schadensersatzanspruch der Eltern eines beim Nato-Manöver ertrunkenen Marinesoldaten ab
Keine Amtshaftung - kein Vorsatz
Die Bundesrepublik Deutschland und der kommandierende Fregattenkapitän müssen keinen Schadensersatz und Schmerzensgeld an die Eltern des bei einem Bundeswehreinsatz in der Ostsee ertrunkenen Marinesoldaten zahlen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte das klageabweisende Urteil des Landgerichts Hannover.
Der junge Marinesoldat war bei einem Nato-Manöver am 6. März 2002 über Bord gegangen. Er und ein weiterer Kamerad ertranken innerhalb weniger Minuten vor der polnischen Küste.Die Eltern werfen der deutschen Marine vor, die Fregatte sei seeuntauglich gewesen und die vorgesehenen Rettungsmittel und Ausrüstung hätten den Anforderungen nicht entsprochen. Der Fregattenkapitän... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.06.2006
- S 7 VS 14/04 -
Rente für Witwe eines Bundeswehr-Strahlenopfers frühestens vier Jahre vor Antragstellung
Begrenzung soll Rechtsfrieden wahren
Soldaten und ihre Hinterbliebenen erhalten Beschädigtenversorgung wegen einer während des Wehrdienstes erlittenen Gesundheitsstörung längstens vier Jahre rückwirkend ab dem Jahr der Antragstellung. Dies gilt auch dann, wenn sie unverschuldet an einer früheren Antragstellung gehindert waren.
So entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle der Witwe eines Oberfeldwebels der Bundeswehr, der als Radarmechaniker eingesetzt worden war und der 1990 im Alter von 37 Jahren an den Folgen eines Augenkrebsleidens verstarb. Auf einen im Jahre 2001 gestellten Antrag der Witwe gewährte das Versorgungsamt Soest Witwenrente nach Maßgabe des Soldatenversorgungsgesetzes rückwirkend ab 1997.... Lesen Sie mehr