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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Werfen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.11.2020
- 1 Ss 166/20 -
Caféstuhl aus Metall als Wurfgeschoss stellt gefährliches Werkzeug dar
Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch in besonders schweren Fall
Die Verwendung eines Caféstuhls aus Metall als Wurfgeschoss erfüllt den Straftatbestand eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch gemäß § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB. Denn der Stuhl ist als gefährliches Werkzeug einzustufen. Auf eine Verletzungsabsicht kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines Länderspiels zwischen der deutschen und niederländischen Nationalmannschaft im Jahr 2018 kam es in der Innenstadt von Amsterdam zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung der Fans. Dabei warf einer der deutschen Fans insgesamt drei metallene Caféstühle in Richtung der niederländischen Fans. Verletzt wurde dabei niemand. Der deutsche Fan wurde wegen des Vorfalls vom Amtsgericht Osnabrück wegen eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück bestätigte das Urteil. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 21.04.2017
- 31 C 37/17 -
Herumliegen von Flaschen auf dem Rasen vor den Wohnungsfenstern rechtfertigt nicht Vorwurf der Flaschenwürfe durch Mieter
Mieter kann nicht im Eilverfahren auf Räumung und Herausgabe der Wohnung in Anspruch genommen werden
Liegen auf der Rasenfläche vor den Fenstern einer Wohnung Flaschen rum, rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass der Mieter der Wohnung Flaschen aus dem Fenster wirft. Der Mieter kann somit nicht auf Räumung und Herausgabe der Wohnung im Eilverfahren in Anspruch genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung wurde im Februar 2017 fristlos gekündigt und zudem im Eilverfahren auf Räumung und Herausgabe der Wohnung in Anspruch genommen. Die Vermieterin warf ihm vor, Flaschen aus dem Fenster zu werfen und somit andere Personen zu gefährden. Den Vorwurf stützte die Vermieterin auf den Umstand, dass auf der Rasenfläche vor... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.04.2016
- 4 StR 88/16 -
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Fall des Nürnberger "Feuerlöscher-Werfers"
Urteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 24-jährigen Angeklagten bestätigt, der auf einem sogenannten "Fußball-Fanmarsch" von Nürnberg nach Fürth beim Wurf eines Feuerlöschers eine Zugführerin schwer verletzt hatte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte zuvor gegen den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat festgesetzt. Da der Bundesgerichtshof die dagegen eingelegt Revision verwarf, ist das Urteil somit rechtskräftig.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den 24-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe sowie wegen eines weiteren Falls der gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bernau, Urteil vom 20.09.2009
- 10 C 594/09 -
Bewerfen eines zweijährigen Mieterkindes mit einem Stein berechtigt zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
Vorherige Abmahnung aufgrund der Schwere der Verfehlung nicht erforderlich
Bewirft ein Mieter einer Wohnung das Kind eines anderen Mieters mit einem Stein, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es wegen der Schwere des Verstoßes nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bernau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bewarf ein Mieter einer Wohnung im April 2009 aus seinem Fenster heraus fahrende und stehende Fahrzeuge mit Kleinsteinpflastersteine. Dabei traf ein Stein den Körper eines zweijährigen Mieterkindes. Der Mieter litt unter wahnhaften Störungen und befand sich deswegen im Juli und August 2009 im Krankenhaus. Die Vermieterin erklärte aufgrund des Vorfalls... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 03.01.1986
- 6 C 599/85 (falsch: 6 C 599/86) -
Augenverletzung durch geworfene Tulpe auf Rosenmontagsumzug
Werfen von kleinen Gegenständen gehört zum rheinischen Brauchtum und stellt keine unerlaubte Handlung dar
Wer einen Karnevalsumzug besucht und eine Verletzung durch geworfene Gegenstände ausschließen will, der muss sich außerhalb der Wurfreichweite aufhalten. Kommt es nämlich zu einer Verletzung durch geworfene, üblicherweise aber ungefährliche, Gegenstände, so kann der Werfer nicht automatisch auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor.
Die Besucherin eines Rosenmontagsumzugs wurde während der Feierlichkeit von einem Wagen aus mit einer ihrer Auffassung nach "zu einem eisharten Geschoß gefrorenen Tulpe" am linken Auge getroffen und verletzt. Der Werfer habe direkt auf ihren Kopf gezielt und dabei das spitze Stielende nach vorne gewendet. Die Verletzung habe ihr Sehvermögen dauerhaft beschädigt. Deshalb fordere sie... Lesen Sie mehr
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