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Landgericht Bonn, Beschluss vom 14.01.2010
- 6 T 17/10 -
Schmerzensgeld von 800 € bei schwerwiegenden Beleidigungen des Vermieters gegenüber dem Mieter
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bezeichnung als "Arschloch" , "Wichser" und "Hausbesetzer"
Bezeichnet ein Vermieter einen Mieter als "Arschloch", "Wichser" und "Hausbesetzer", so liegt darin eine schwerwiegende Beleidigung. Die damit einhergehenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters kann ein Schmerzensgeld von 800 € rechtfertigen. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verklagte ein Mieter seinen Vermieter auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 800 €. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter den Mieter, nach Beendigung einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch einen Vergleich, vor dem Wohnhaus als "Arschloch", "Wichser" und "Hausbesetzer" bezeichnete.Das Landgericht Bonn stellte fest, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich in Betracht kommt (§ 823 BGB). Eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung habe nach Ansicht des Landgerichts vorgelegen. Denn die... Lesen Sie mehr
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