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Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 08.09.2022
- 7 B 2812/22 -
VG Oldenburg bestätigt Tätigkeitsverbot für eine zahnmedizinische Fachangestellte wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung
Dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter sei Vorrang zu gewähren
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag einer zahnmedizinischen Fachangestellten gegen ein Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung abgelehnt.
Zu Recht habe der Landkreis Wesermarsch gegen die Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis bezüglich des Coronavirus vorgelegt habe.Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, dass eine Verfassungswidrigkeit der maßgeblichen Rechtsgrundlage (§ 20 a Infektionsschutzgesetz) im Eilverfahren nicht festzustellen sei. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht bezüglich einer Covid-19-Immunität verfassungsgemäß sei. Hiervon sei zum Zeitpunkt der Entscheidung... Lesen Sie mehr