die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.10.2017
- B 11 AL 24/16 R -
Schauspieler haben Anspruch auf Aufnahme in Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit
Schauspielern mit Berufsabschluss darf Aufnahme nicht verwehrt werden
Schauspieler müssen von der Bundesagentur für Arbeit in die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) geführte Vermittlungskartei aufgenommen werden. Das bisherige Verfahren, wonach Schauspieler, die keinen Abschluss an einer staatlichen Schauspielschule vorweisen können, nur dann in die Vermittlungskartei für Schauspieler aufgenommen worden sind, wenn sie einen Eingangstest bei der ZAV erfolgreich durchlaufen haben, ist danach rechtswidrig. Dies entschied das Bundessozialgericht .
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Schauspielerin ist nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung an der privaten Filmschauspielschule Berlin berechtigt, die Berufsbezeichnung Schauspielerin zu führen. Sie hatte sich um Aufnahme in die Schauspielerkartei der ZAV beworben und hierfür vor deren Prüfungsgremium vorgesprochen. Dieses hatte jedoch beschlossen, sie nicht in die Kartei aufzunehmen. Die dagegen erhobene Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.Die Revision der Klägerin war erfolgreich. Der Anspruch auf Aufnahme in die Schauspielerkartei ergibt sich aus § 35 SGB III, weil die Voraussetzungen... Lesen Sie mehr