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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zulagen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.02.2023
- 1 A 142/22 -
VG gibt Klage des Studentenwerks gegen das MWK wegen beanstandeter Zulagenpraxis statt
Studentenwerk darf Zulagen an Beschäftigte zahlen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einer Klage des Studentenwerks Osnabrück gegen das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) wegen einer Beanstandung der von dem Studentenwerk vorgenommenen Zahlung von Zulagen an seine Beschäftigten stattgegeben.
Das Studentenwerk Osnabrück ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es verwaltet sich selbst, steht allerdings unter der Rechtsaufsicht des MWK. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke richten sich in Niedersachsen nach kaufmännischen Grundsätzen. Das klägerische Studentenwerk verfügt über rund 300 Beschäftigte und zahlt 17 davon eine Zulage gem. § 16 Abs. 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach dieser Regelung kann u.a. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 25.09.2020
- 3 A 350/18, 3 A 355/18, 3 A 357/18 und 3 A 357/18 -
Verwaltungsgericht beendet Streit um Schichtzulage von Polizeibeamten
Voraussetzung für die Zahlung einer Schichtzulage ist der Einsatz nach Schichtplan (Dienstplan)
Das VG Osnabrück hat im Streit um Schichtzulagen von Polizeibeamten entschieden, dass die Einstellung der Zulagenzahlung zu Recht erfolgt ist.
Mit Ihren Klagen haben sich vier Polizeibeamte gegen die Ankündigung der Rückforderung von Schichtzulagen und die Einstellung der Zahlung derselben für die Zukunft durch die Polizeidirektion Osnabrück (Beklagte) gewandt. Die Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulVO) i.H.v. 23,01 Euro bzw. später 17,90 Euro monatlich waren den Klägern in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21.07.2000
- 2 BvH 3/91 -
Einkommenszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer sowie Ausschussvorsitzende des Thüringer Landtags verstößt gegen Abgeordnetengleichheit und der Mandatsfreiheit
Zulagen für Fraktionsvorsitzende zulässig
Die Einkommenszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende des Thüringer Landtags verstoßen gegen den Grundsatz der Abgeordnetengleichheit und der Mandatsfreiheit und sind daher unzulässig. Dagegen sind die Zulagen für die Fraktionsvorsitzenden nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten im Jahr 1991 mehrere Abgeordnete des Thüringer Landtags gegen die Einkommenszulagen für die Fraktionsvorsitzenden, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, parlamentarischen Geschäftsführer und Ausschussvorsitzenden. Sie hielten die Zulagen für nicht vereinbar mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgeordneten.Das Bundesverfassungsgericht... Lesen Sie mehr
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