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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „zumutbare Arbeit“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 28.03.2018
- S 24 AS 6418/17 -

Ausgebildete Krankenschwester muss sich bei langjähriger Arbeitslosigkeit auch auf Vermittlungs­vorschlag als Altenpflegerin bewerben

Nicht der früheren Ausbildung entsprechende berufliche Tätigkeit nicht grundsätzlich unzumutbar

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass es einer ausgebildeten Krankenschwester, die langjährig Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter bezieht, zumutbar ist, sich auf einen Vermittlungs­vorschlag als Altenpflegerin zu bewerben.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen eine dreimonatige Minderung der SGB II - Leistungen um 30 % ihres Regelsatzes durch das Jobcenter. Ihr Vorbringen, dass das Jobcenter als Arbeitsvermittler ungeeignet sei, weil offenbar der Unterschied ihrer Ausbildung zur "Krankenschwester mit Qualifikation für OP und Intensiv" und einer Altenpflegerin verkannt werde, hatte jedoch keinen Erfolg.Das Sozialgericht Stuttgart verwies darauf, dass nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 SGB II eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar sei, weil sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspreche, für die die leistungsberechtigte... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.01.2017
- S 13 AS 3611/16 -

Hartz IV: Sechs Stellenbewerbungen pro Monat für SGBII-Leistungsbezieher zumutbar

Erwerbsfähiger Leistungs­berechtigter ist zur Annahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit verpflichtet

Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Klage eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II abgewiesen, mit der dieser sich gegen eine Sanktion wegen mangelnder Bemühungen um einen Arbeitsplatz gewehrt hatte.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das beklagte Jobcenter in einer durch Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarung bestimmt, dass der Kläger sechs Bewerbungen pro Kalendermonat um nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten tatsächlich in Frage kommende sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse nachweise müsse. Nachdem der Kläger dieser Verpflichtung nicht nachgekommen... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 25.09.1987
- 11 S 363/86 -

Laubfall eines Nachbarbaums im Herbst für Grundstücksbesitzer zumutbar

Laubbeseitigung stellt übliche Arbeit im Herbst dar

Wird ein Grundstücksbesitzer im Herbst durch den Laubfall eines auf einem Nachbargrundstück befindlichen Baums beeinträchtigt, so ist dies hinzunehmen. Die Beseitigung von auch größeren Laubmengen stellt eine übliche Arbeit im Herbst dar und ist dem Grundstücksbesitzer daher zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging ein Grundstücksbesitzer gerichtlich gegen den erheblichen Laubfall von einem auf dem Nachbargrundstück stehenden etwa 18-20 m hohen Baum vor. Der Grundstücksbesitzer hielt es für unzumutbar, das Laub zu beseitigen, um nicht auf Treppen oder Wegen auszurutschen.Das Landgericht Saarbrücken hielt die Beeinträchtigung durch fallendes... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2013
- 2 AZR 474/12, 2 AZR 495/12, 2 AZR 598/12 und 2 AZR 966/12 -

Arbeitsrechtliche Folgen nach der Schließung einer Krankenkasse

Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, ist vergleichbare, zumutbare Stellung anzubieten

Eine Betriebs­kranken­kasse kann nach § 153 Sozialgesetzbuch V (SGB V) von der Aufsichtsbehörde geschlossen werden. In diesem Fall ist denjenigen Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, beim Landesverband der Betriebs­kranken­kassen oder einer anderen Betriebs­kranken­kasse eine ihrer bisherigen Dienststellung vergleichbare, zumutbare Stellung anzubieten (§ 155 Abs. 4 Satz 9, § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V). Für Beschäftigte von Betriebs­kranken­kassen, deren Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden kann, gilt diese Regelung nicht. Nach § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V enden die Vertrags­verhältnisse der Beschäftigten, „die nicht nach Absatz 3 untergebracht werden“, mit dem Tag der Schließung der Kasse. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Nachdem die „City-BKK“ mit Sitz in Stuttgart und die „BKK-Heilberufe“ mit Sitz in Düsseldorf zum 30. Juni 2011 bzw. 31. Dezember 2011 vom Bundesversicherungsamt geschlossen worden waren, erhielten sämtliche 400 bzw. 270 Beschäftigten die Mitteilung, ihre Arbeitsverhältnisse endeten zum jeweiligen Schließungszeitpunkt. Vorsorglich sprachen die Arbeitgeberinnen außerordentliche Kündigungen... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mainz, Urteil vom
- S 1 R 175/10 -

Wartezeit zwischen Abitur und Studium darf für Berücksichtigung bei Rentenversicherung nicht länger als sechs Monate dauern

Aufnahme einer versicherungspflichtigen Zwischenbeschäftigung bei langer Wartezeit möglich und zumutbar

Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht länger als sechs Monate dauern. Dies gilt auch dann, wenn die Wartezeit durch das vorgezogene Abitur (z.B. die Mainzer-Studien-Stufe) verursacht worden ist. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im März das vorgezogene Abitur an einem Mainzer Gymnasium abgelegt, konnte das von ihr gewählte Studium der Psychologie jedoch erst zum nächsten Wintersemester, also im Oktober aufnehmen.Das Sozialgericht Mainz führte in seiner Entscheidung aus, dass unverschuldete Wartezeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2011
- 16 Sa 1195/10 -

Bei Verlust des Arbeitszeugnisses auf dem Postweg muss der Arbeitgeber ein neues Arbeitszeugnis ausstellen

Ist die Ausstellung eines neuen Zeugnisses möglich und zumutbar, so ist der Arbeitgeber zur Lieferung eines Ersatzdokuments verpflichtet

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer ein Zeugnis bei seinem Arbeitgeber abholen. Dieser darf das Dokument jedoch auch per Post versenden. Geht es dabei allerdings verloren oder wird beschädigt, so ist der Arbeitgeber zum Ausstellen eines Ersatzzeugnisses verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Schlosser, der von seinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt worden war, die Korrektur des ihm ausgestellten Zeugnisses gefordert. Laut Aussage einer Mitarbeiterin des Unternehmens sei man dem Änderungswunsch umgehend nachgekommen und habe das neue Zeugnis schließlich auch dem Postboten zum Versand übergeben. Das angeforderte Dokument habe den Mann... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2011
- L 2 AS 2821/11 ER-B -

LSG Baden-Württemberg: Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II bei nicht genügenden Bewerbungsbemühungen rechtens

Universitäre Veranstaltung ist kein wichtiger Grund für Absage eines Vorstellungsgesprächs

Wenn ein Hilfebedürftiger wiederholt Bewerbungsbemühungen unterlässt und ein Vorstellungsgespräch, ohne hierfür einen rechtfertigenden Grund zu haben, nicht wahrnimmt, dann kann dies zum Wegfall des Anspruch auf Arbeitslosengeld II für die Dauer von drei Monaten führen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit wurde dem Antragsteller, gelernter Automobilkaufmann, bereits mehrfach die Regelleistung gekürzt worden, zuletzt um 100 % für die Dauer von drei Monaten, weil er für die Dauer von einem Jahr keinerlei Bewerbungsbemühungen unternommen hatte.Auf eine Aufforderung des Jobcenters hat er sich sodann auf eine Stelle bei einem Autohaus beworben,... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.12.2009
- L 2 R 20/08 -

Verweisung eines nicht mehr erwerbsfähigen Bauschlosser-Facharbeiters auf Tätigkeit als Schlossmacher zumutbar

Erwerbsminderungsrente muss bei gesundheitlich zumutbarer Arbeit nicht gewährt werden

Ein als Bauschlosser nicht mehr erwerbsfähiger Facharbeiter kann auf die Tätigkeit eines Schlossmachers verwiesen werden, so dass ihm keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu gewähren ist. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Rentenversicherungsträger einem 1960 geborenen Kläger, einem gelernten Bauschlosser, trotz gesundheitlichen Unvermögens zur weiteren Ausübung der Schlossertätigkeit die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit versagt, weil er auf die ihm zumutbare Tätigkeit als Kassierer an Selbstbedienungstankstellen verwiesen werden könne.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 17.12.2009
- S 26 (1) R 40/08 -

SG Dortmund: 1 Euro-Jobber hat keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung

Tatsächliche Arbeitsleistung im Rahmen des 1 Euro-Jobs bestätigt eigentlich mögliche Erwerbsfähigkeit

Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger – so genannte 1 Euro-Jobs – können der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein 47jähriger Langzeitarbeitsloser aus Hagen die Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von Rente wegen Erwerbsminderung. Zugleich übte der Mann auf Veranlassung der Arbeitsbehörde eine Tätigkeit als Hausmeistergehilfe aus.Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Der Kläger könne noch mindestens... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2006
- S 77 AL 742/05 -

Stellenangebot mit Lohn unter Sozialhilfehöhe zumutbar?

Arbeitsagenturen dürfen Arbeitslose nicht in Stellen vermitteln, für die eine an der Sozialhilfe orientierte Lohnhöhe nicht erreicht wird

Im Sozialgericht Berlin wurde der Fall einer 44-jährigen Arbeitslosen verhandelt, die mit ihren beiden jugendlichen Söhnen zusammenlebt. Sie weigerte sich im Sommer 2004, ein ihr von der Arbeitsagentur unterbreitetes Stellenangebot bei einer Zeitarbeitsfirma für eine Tätigkeit als Hauswirtschaftshilfe anzunehmen.

Bei dieser Tätigkeit sollte ein Tariflohn in Höhe von 5,93 € pro Stunde (Tarifgebiet Ost) bei einer Vollzeitbeschäftigung von 35 Stunden je Woche gezahlt werden (Monatslohn brutto 900 €, netto 710 €). Die Arbeitsagentur verhängte daraufhin eine Sperrzeit und verlangte das Arbeitslosengeld für drei Wochen zurück.Die 77. Kammer hat nun entschieden, dass ein Lohn unzulässig... Lesen Sie mehr