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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zusatz“ veröffentlicht wurden
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 21.01.2004
- 2 S 790/03 -
Bei Angabe einer Durchfahrtshöhe ist ein Sicherheitszuschlag von 20 cm erforderlich
Fehlender Sicherheitszuschlag begründet Mitverschulden im Schadensfall
Bei der Angabe der Durchfahrtshöhe unter einer Toreinfahrt muss ein Sicherheitszuschlag von mindestens 20 cm vorgenommen werden. Fehlt dieser Zuschlag und kommt es deswegen zu einem Schadensfall, begründet dies ein Mitverschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2002 kam es auf einem Betriebsgelände zu einem Unfall als ein zu hoher Lkw durch die Toreinfahrt fahren wollte. Die Durchfahrtshöhe wurde durch ein Verkehrszeichen mit 3,90 m gekennzeichnet. Dies entsprach fast der tatsächlichen Höhe der Toreinfahrt. Der Lkw-Fahrer leistete zwar einen Schadenersatz von 5.000 €. Eine weitere Zahlung lehnte er jedoch ab, da seiner Meinung nach die Durchfahrtshöhe angesichts eines unzureichenden Sicherheitszuschlags fehlerhaft gekennzeichnet worden sei und damit ein Mitverschulden der Klägerin vorgelegen habe. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.10.2008
- C-298/07 -
EuGH: Anbieter von Diensten im Internet müssen im Impressum nicht zwingend Telefonnummer angeben
Elektronische Anfragemaske genügt in der Regel neben Angabe der E-Mail-Adresse
Für die Anbieter von Diensten über das Internet besteht im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht zwingend die Verpflichtung eine Telefonnummer im Impressum anzugeben. In der Regel genügt neben der Angabe der E-Mail-Adresse eine elektronische Anfragemaske. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall bot eine Kraftfahrzeugversicherungsgesellschaft ausschließlich über das Internet ihre Dienste an. Auf ihrer Internetseite gab sie ihre Postanschrift und ihre E-Mail-Adresse an. Sie unterließ es aber eine Telefonnummer anzugeben. Diese wurde erst nach Abschluss eines Versicherungsvertrages mitgeteilt. Über eine Internet-Anfragemaske konnten potentielle... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21.09.2012
- 5 W 204/12 -
Fehlende Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft begründet keinen Wettbewerbsverstoß
Mitbewerber steht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zu
Unterlässt es eine Kapitalgesellschaft einen Vertretungsberechtigten in dem Impressum ihrer Homepage zu nennen, so liegt darin kein Wettbewerbsverstoß. Einem Mitbewerber steht daher kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine französische Kapitalgesellschaft ihren gesetzlichen Vertreter im Impressum ihres deutschsprachigen Internetauftritts nicht benannt. Ein Mitbewerber sah darin ein Wettbewerbsverstoß und klagte auf Unterlassung. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Mitbewerbers.Das Kammergericht... Lesen Sie mehr
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Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 05.10.2012
- 2 U 49/12 -
Angabe "voraussichtliche Versanddauer 1-3 Werktage" ist unzulässig
Angabe ist eine Geschäftsbedingung und kein bloßer Hinweis oder Werbeaussage
Die Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des § 308 Nr. 1 BGB und ist daher unzulässig. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Geschäftsbedingung und nicht um einen bloßen Hinweis oder eine Werbeaussage. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall konkurrierten die Parteien im Handel mit Bar- und Partyartikeln. Die Klägerin wendete sich gegen eine Internetwerbung des Beklagten. Sie beanstandete unter anderem die Angabe "voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage". Antragsgemäß erließ das Landgericht Bremen eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten. Nach Einlegung des Widerspruchs durch diesen,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.06.2012
- 6 U 4/12 -
Hinweis auf OLG-Zulassung eines Rechtsanwaltes unzulässig
Irreführende Werbung liegt vor
Verwendet ein Rechtsanwalt in seinem Briefkopf den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG", so ist dies wettbewerbswidrig und begründet ein Unterlassungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln hervor.
In dem zugrunde liegende Fall verwendete der Beklagte in seinem Briefpapier oben rechts unter der Angabe seines Namens den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugel. am OLG Frankfurt". Die Klägerin - eine Partnergesellschaft aus Rechtsanwälten - sah dies als wettbewerbswidrig an und begehrte Unterlassung. Das Landgericht Köln wies den Antrag jedoch ab. Dagegen wendete sich die Klägerin mit der Berufung.... Lesen Sie mehr
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