wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 10. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 06.10.2015
233 C 543/14 -

Schwerbehinderte Mieterin hat Anspruch auf Einbau einer Step-in-Badewanne

Keine Rückbaupflicht der Mieterin bei Austausch einer 25 Jahre alten Badewanne durch Step-in-Badewanne

Eine schwerbehinderte Mieterin hat gemäß § 554 a Abs. 1 BGB einen Anspruch darauf, dass ihre Vermieterin dem Einbau einer Step-in-Badewanne zustimmt. Ersetzt diese Badewanne eine über 25 Jahre alte Wanne, so muss die Mieterin auch keine Sicherheit zwecks Rückbaus leisten, da eine solche Verpflichtung nicht besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall mietete ein Ehepaar im Jahr 1989 eine Wohnung an. Der Ehemann ersetzte anschließend die freistehende Badewanne mit Zustimmung der Vermieterin durch eine Einbaubadewanne. Im Juni 2014 bat die nunmehr alleinige Mieterin der Wohnung die Vermieterin darum, die über 25 Jahre alte Einbaubadewanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzen zu dürfen. Zur Begründung führte sie ihre Schwerbehinderung an. Die Vermieterin lehnte die Umbaumaßnahme aber ab. Daraufhin beabsichtigte die Mieterin den Einbau einer Step-in-Badewanne. Aber auch diese Baumaßnahme wurde von der Vermieterin abgelehnt. Die Mieterin erhob daraufhin Klage auf Erteilung der Zustimmung.

Anspruch auf Einbau der Step-in-Badewanne aufgrund Schwerbehinderung

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe angesichts der Schwerbehinderung nach § 554 a Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Einbau der Step-in-Badewanne zugestanden. Die Vermieterin habe ihre Zustimmung zum Umbau nicht nach § 554 a Abs. 1 Satz 2 BGB verweigern dürfen. Denn durch die Installation der Step-in-Badewanne sei die Mietsache nur unerheblich verändert worden. Zudem seien die Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten für die anderen Mieter zumutbar gewesen. Schließlich sei ein fach- und sachgerechter Einbau geplant gewesen.

Keine Pflicht zur Leistung einer Sicherheit zwecks Rückbaus

Die Vermieterin habe nach Auffassung des Amtsgerichts ihre Zustimmung nicht gemäß § 554 a Abs. 2 BGB von der Leistung einer Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands abhängig machen dürfen. Denn die Mieterin sei angesichts dessen, dass eine über 25 Jahre alte Badewanne ersetzt werden sollte, nicht zum Rückbau verpflichtet gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2015, 1603/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 1603
GE 2015, 1603

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22109 Dokument-Nr. 22109

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22109

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH