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Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2011
- 35 C 9172/11 -
AG Düsseldorf: Vertrag der Gewerbeauskunft-Zentrale wahrscheinlich sittenwidrig und wegen arglistiger Täuschung anfechtbar
Gewerbeauskunft-Zentrale muss Prozesskosten bezahlen
Ein Kunde der Gewerbeauskunft-Zentrale, der sich gerichtlich gegen die Rechnung über 569,06 Euro gewehrt hatte, konnte das Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf für sich entscheiden. Die Gewerbeauskunft-Zentrale verzichtete im Laufe des Prozesses auf ihre Forderung und erstattete dem Kunden sogar dessen vorgerichtliche Anwaltskosten. Das Gericht musste danach nur noch über die Prozesskosten entscheiden - und tat dies mit deutlichen Worten.
Das Gericht befand, dass an der ursprünglichen Berechtigung des klagenden Kunden auf Feststellung, dass kein wirksamer Vertrag bestehe, keinerlei Bedenken bestehen. Es sei davon auszugehen, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale - wenn es zu einem Urteil gekommen wäre - im Wesentlichen verloren hätte.
Vertrag ist sittenwidrig und kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden
Denn sie habe ein zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignetes Formular verwendet. Der damit provozierte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Düsseldorf (vt/we)
- Gewerbeauskunft Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf verurteilt Kunden zur Zahlung der Eintragungskosten
(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2011
[Aktenzeichen: 40 C 8543/11]) - Branchenbuchanbieter "gewerbeauskunft-zentrale.de" gewinnt vor dem Amtsgericht Köln - Unternehmen muss für Branchenbucheintrag bezahlen, den es so nicht wollte
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Dokument-Nr. 12711
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