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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.07.2017
- 32 C 2982/16 -
Hundebiss im Hotelzimmer: Besitzer haftet auch bei eigener Abwesenheit für Verletzungen durch Hund
Geschädigten trifft Mitverschulden aufgrund eigenmächtigen Handelns
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Hundebesitzer auch dann auf Schmerzensgeld haftet, wenn der Verletzte sich eigenständig in ein Hotelzimmer begibt, in dem sich der Hund aufhält.
Im zugrunde liegenden Fall biss der
Kläger trifft Mitverschulden
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hielt ein
Gefahrenpotenzial nicht richtig eingeschätzt
Da sich aufgrund der WhatsApp Kommunikation jedoch ergeben habe, dass der Beklagte den Kläger eingeladen hatte, sich mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2018
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online
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Dokument-Nr. 25852
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