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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.04.2016
- L 3 U 171/13 -
Bissverletzungen bei Hundebetreuung ist kein gesetzlich versicherter Arbeitsunfall
Bloßes Betreuen eines Hundes ist üblicherweise keine Tätigkeit eines abhängig Beschäftigten
Wer den Hund eines Bekannten betreut, wird regelmäßig nicht wie ein Beschäftigter tätig und ist entsprechend nicht gesetzlich unfallversichert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall bat ein Mann eine langjährige Bekannte, während seines mehrwöchigen Urlaubs seinen
Berufsgenossenschaft verneint Arbeitsunfall und lehnte Entschädigung ab
Die
Hundebetreuerin war nicht wie eine Beschäftigte tätig
Das Hessische Landessozialgericht gab der
Hinweise zur Rechtslage
§ 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
(1) Kraft Gesetzes sind versichert
1. Beschäftigte, [...]
(2) Ferner sind Personen versichert, die wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden. [...]
§ 7 SGB VII
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
§ 8 SGB VII
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz [...] begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2016
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- Kein Unfallversicherungsschutz bei Bissverletzungen nach Angriff durch Hund des Nachbarn
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012
[Aktenzeichen: L 8 U 4142/10]) - AG München zur Bemessung von Schmerzensgeld nach Hundebiss
(Amtsgericht München, Urteil vom 01.04.2011
[Aktenzeichen: 261 C 32374/10])
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Dokument-Nr. 22556
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