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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 26.01.2007
- 437 C 15376/06 -
Kippriegel am Fenster nicht von Kleinreparaturklausel umfasst
Mieter muss nicht für Reparaturkosten aufkommen
Der Mieter einer Wohnung ist nicht verpflichtet gemäß einer Kleinreparaturklausel die Kosten der Reparatur des Kippriegels eines Fensters zu übernehmen. Denn ein Fenster wird nicht von einer solchen Klausel erfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung die Kosten einer Reparatur des Kippriegels eines Fensters übernehmen. Der Vermieter verwies in diesem Zusammenhang auf die im Mietvertrag aufgenommene
Kein Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten
Das Amtsgericht Hannover entschied gegen den Vermieter. Ihm habe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2015
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/WuM 2010, 447/rb)
- Erneuerung eines verkalkten Wasserhahns obliegt dem Vermieter und unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel
(Amtsgericht Gießen, Urteil vom 30.04.2008
[Aktenzeichen: 40-M C 125/08]) - Kleinreparaturklausel aufgrund Einbeziehung der Heiztherme unwirksam
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
[Aktenzeichen: 210 C 324/10])
Jahrgang: 2010, Seite: 447 WuM 2010, 447
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Dokument-Nr. 21435
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