Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 26.06.2013
- 119 C 143/13 -
Banking-Trojaner: Bank haftet nicht für täuschungsbedingte Überweisung bei Erkennbarkeit des Betrugs
Möglichkeit des Erkennens des Betrugs begründet hundertprozentiges Mitverschulden des Bankkunden
Weist eine Bank darauf hin, dass Banking-Trojaner im Umlauf sind und fällt ein Bankkunde dennoch auf die erkennbare Betrügerei herein, so haftet dafür nicht die Bank. Denn dem Bankkunden ist ein einhundertprozentiges Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wies eine Bank auf ihrer Online-Banking-Seite auf mögliche Betrugsversuche durch Banking-Trojaner hin. Zudem schilderte sie den möglichen Ablauf des Betrugsversuchs. Im Dezember 2012 wollte nunmehr ein
Kein Anspruch auf Erstattung aus § 675 u Abs. 1 Satz 2 BGB
Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Bankkunden. Dieser habe keinen Anspruch auf Rückerstattung des überwiesenen Betrags nach § 675 u Abs. 1 Satz 2 BGB gehabt. Denn es habe eine autorisierte
Kein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung des Zahlungsdienstvertrags
Darüber hinaus habe dem Bankkunden nach Ansicht des Amtsgerichts keinen Schadenersatzanspruch wegen einer Verletzung des Zahlungsdienstvertrags zugestanden (§§ 675f, 280 BGB). Ein solcher Anspruch sei wegen des Vorliegens eines einhundertprozentigen Mitverschuldens durch den Bankkunden ausgeschlossen gewesen. Denn der
Erscheinen des Pop-up-Fensters war ungewöhnlich
Angesichts der Informationen durch die Bank habe das Entstehen eines Pop-up-Fensters nach dem Einloggen in den Online-Banking-Account, welches mit einer Sperrung des Accounts drohte, nach Auffassung des Amtsgerichts als ein vom gewöhnlichen Einloggen abweichender Vorgang erkennbar sein müssen. Dies hätte den Bankkunden zu einer Rücksprache mit der Bank veranlassen müssen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2014
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Pharming-Angriff im Online-Banking: Kunde macht sich bei leichtsinnigem Verhalten schadensersatzpflichtig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.2012
[Aktenzeichen: XI ZR 96/11]) - Bank erhält 70 Prozent Mitschuld nach Phishing-Attacke auf Onlinebanking-Kunden
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 29.11.2010
[Aktenzeichen: 26 U 159/09])
Jahrgang: 2013, Seite: 819 MMR 2013, 819 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 50 NJW-RR 2014, 50
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17551
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17551
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.