Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 21.10.2010
- 210 C 398/09 -
Fristlose Kündigung eines im Mietergarten pinkelnden Mieters
Fäkalgerüche stören Hausfrieden
Pinkelt ein Mieter in seinem mitgemieteten Garten, verletzt er grob seine mietvertraglichen Pflichten und stört nachhaltig den Hausfrieden. Ändert der Mieter trotz erfolgter Abmahnung nicht sein Verhalten, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da ein Mieter wiederholt in seinem vor seiner Wohnung befindlichen
Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand
Das Amtsgericht Köln gab dem Vermieter recht. Diesem habe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zugestanden, da die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Zur fristlosen Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter, weil der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört
(Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006
[Aktenzeichen: 19 T 33/06]) - Geruchsbelästigung durch Katzenurin rechtfertigt fristlose Kündigung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 30.09.1996
[Aktenzeichen: 67 S 46/96]) - Uringeruch als Kündigungsgrund: Mieter eines Mehrfamilienhauses müssen Geruchsbelästigung hinnehmen
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.10.2006
[Aktenzeichen: 424 C 13626/06])
Jahrgang: 2012, Seite: 272 WuM 2012, 272 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 708 ZMR 2012, 708
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16467
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16467
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.