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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Uringeruch“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Urteil vom 21.10.2010
- 210 C 398/09 -
Fristlose Kündigung eines im Mietergarten pinkelnden Mieters
Fäkalgerüche stören Hausfrieden
Pinkelt ein Mieter in seinem mitgemieteten Garten, verletzt er grob seine mietvertraglichen Pflichten und stört nachhaltig den Hausfrieden. Ändert der Mieter trotz erfolgter Abmahnung nicht sein Verhalten, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da ein Mieter wiederholt in seinem vor seiner Wohnung befindlichen Garten pinkelte, wurde er nach erfolgloser Abmahnung fristlos gekündigt. Mehrere Mieter beschwerten sich über auftretende Fäkalgerüche. Der Mieter weigerte sich jedoch auszuziehen, so dass der Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung klagte.Das Amtsgericht Köln gab dem Vermieter recht. Diesem habe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zugestanden, da die fristlose Kündigung wirksam gewesen sei. Ein wichtiger Grund zur Kündigung habe nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 24.10.2012
- 7 C 90/12 -
Urinpfützen im Hauseingang berechtigen zum Einbehalt der Miete
Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht
Ist ein Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der zu zahlenden Miete ausüben. Ein Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine monatliche Bruttomiete um 7 %. Grund dessen war, dass der Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt war. Die Vermieterin meinte, dass die Situation keinen Mangel dargestellt habe, da solche Verschmutzungen in Berlin nicht völlig auszuschließen seien. Sie erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
- 213 C 94/10 -
Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung
10 % Mietminderung bei erheblichen Geruchsbelästigungen wegen Gerüchen von Zersetzungsprozessen von menschlichen Ausscheidungen und organischem Hausmüll
Wird der Vermieter über einen Mangel der Mietsache in Kenntnis gesetzt, bleibt in der Folge aber untätig und nimmt keine Beseitigung des Zustands vor, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung. Unangenehme Gerüche, die aus einer anderen Wohnung im Wohnhaus dringen, können dabei einen Mietminderungsanspruch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
Die Mieter im vorliegenden Fall machten eine Mietminderung aufgrund von Geruchsbelästigung geltend, welche auf einen Mieter im Stockwerk unter ihnen zurückzuführen war. Aus der betreffenden Wohnung drangen Gerüche, die an sich zersetzendem organischen Müll und menschliche Ausscheidungen erinnerten, wie es ein später eingeholtes Gutachten beschrieb. In ihrer Begründung führten die... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 18.10.2006
- 424 C 13626/06 -
Uringeruch als Kündigungsgrund: Mieter eines Mehrfamilienhauses müssen Geruchsbelästigung hinnehmen
Inkontinente Mieterin muss Wohnung nicht räumen
Werden die Mieter eines Mehrfamilienhauses laufend durch Uringeruch aus der Wohnung einer pflegebedürftigen Mieterin belästigt, so darf der Vermieter das Mietverhältnis mit der Frau dennoch nicht kündigen, wenn diese sich redlich bemüht, die Beeinträchtigungen für die Umwelt möglichst gering zu halten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kündigte ein Vermieter einer Mieterin, weil von dieser unzumutbare Geruchsbelästigungen ausgingen. Trotz zahlreicher Abmahnungen sei die Belästigung nicht besser geworden, argumentierte er. Die Nachbarn der Mieterin würden sich andauernd und häufig beim Vermieter beschweren und Mietminderungen ankündigen. Ihm sei unter diesen Umständen ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar.... Lesen Sie mehr
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