Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 08.09.2016
- 422 C 6013/16 -
Keine Pflicht des Mieters auf Verstoß gegen Mietpreisbremse hinzuweisen
Fehlender Hinweis rechtfertigt keine Anfechtung des Mietvertrags durch Vermieter aufgrund arglistiger Täuschung
Verstößt eine vereinbarte Miete gegen die Mietpreisbremse, so ist der Mieter nicht verpflichtet, den Vermieter auf diesen Verstoß hinzuweisen. Unterbleibt daher der Hinweis, ist der Vermieter nicht zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2015 kam es zu einem Mietvertragsschluss über eine Dachgeschosswohnung in München. Als Bruttokaltmiete wurde ein Betrag von 1.150 EUR zuzüglich einer Betriebskostenpauschale von 150 EUR vereinbart. Die Vormieterin hatte zuletzt eine Bruttokaltmiete von 1.000 EUR zuzüglich einer Betriebskostenpauschale von 110 EUR geschuldet. Die neuen Mieter der Wohnung hielten nach Vertragsschluss die vereinbarte
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht München entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe zunächst kein Anspruch auf
Keine Pflicht zum Hinweis auf Verstoß gegen Mietpreisbremse
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei nur eine Täuschung durch Unterlassen in Betracht gekommen. Das
Kein Anspruch auf Zahlung weiterer 150 EUR monatlich
Das Amtsgericht verneinte zudem einen Anspruch auf Zahlung weiterer 150 EUR monatlich. Denn ist die Vormiete höher als die nach § 556 d Abs. 1 BGB zulässige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2017
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (vt/rb)
- Mietpreisbremse: Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Miete verurteilt
(Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2016
[Aktenzeichen: 2 C 202/16]) - Unzulässige Umgehung der Mietpreisbremse durch Abschluss separater Vereinbarungen zur Wohnnutzung und Kellernutzung
(Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 30.11.2021
[Aktenzeichen: 13 C 119/21])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23694
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23694
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.