wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Sonthofen, Urteil vom 22.08.2006
Ds 111 Js 7869/06 und Ds 111 Js 7867/06 -

Erstmals Jugendliche wegen Herunterladens von Gewaltvideos auf Handys verurteilt

Jugendliche müssen Aufsätze schreiben

Zwei 14-jährige Jugendliche, die sich Gewaltvideos aus dem Internet auf ihre Handys herunter geladen haben, wurden vom Amtsgericht Sonthofen in Bayern mit gemeinnütziger Arbeit von sechs und drei Tagen bestraft. Außerdem müssen sie Besinnungsaufsätze schreiben. Schließlich wurden die Tatwerkzeuge (die Handys) vom Gericht eingezogen.

„Verbreiten bzw. Zugänglichmachen von Gewaltdarstellung in Tateinheit mit Verbreitung pornographischer Schriften sowie in einem Fall Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der gegen die Jugendlichen aus Immenstadt erhoben wurde. Die Jugendlichen haben Videosequenzen auf ihr Handy geladen und diese an andere Jugendliche weitergegeben.

Über die Strafbarkeit hätten sie sich keine Gedanken gemacht – bei allem was jeden Tag im Fernsehen gebracht werde. Es war einfach „cool“ und wohl in erster Linie von der Gruppendynamik beeinflusst.

Daher hat die Jugendrichterin in Sonthofen die ersten beiden Verfahren des „Aufladens von Videosequenzen auf das Handy“ mit gemeinnütziger Arbeit (6 Tage bzw. 3 Tage) geahndet. Darüber hinaus müssen die 14-jährigen einen Aufsatz schreiben, was Motiv war, die Videosequenzen auf das Handy zu spielen und weiterzugeben.

Auch mit der „schwersten Strafe“ waren die Jugendlichen einverstanden – die teuren Handys wurden eingezogen.

Deutschlandweit ist dies das erste Urteil wegen des Herunterladens von Gewaltvideos.

In Berlin wurde im Dezember 2005 ein Schüler, der auf seinem Handy Videosequenzen mit Gewaltdarstellungen (so genanntes "Happy Slapping" = fröhliches Zuschlagen) hatte, vom Unterricht ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Rechtmäßigkeit dieses Unterrichtsausschlusses. Ebenso urteilte das VG Karlsruhe in einem vergleichbaren Urteil.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilungen des AG Sonthofen vom 22.08.2006 und 12.05.2006

Aktuelle Urteile aus dem Jugendstrafrecht | Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2898 Dokument-Nr. 2898

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2898

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?