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Landgericht Bonn, Vergleich vom 08.04.2013
- 9 O 433/12 -
Jugendliche wegen Veröffentlichung eines Youtube-Videos mit beleidigendem Inhalt zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet
13-jährige Jugendliche müssen sich wegen Mobbings im Internet verantworten
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass Schüler, die einen Rap-Song mit demütigendem Inhalt über einen Mitschüler ins Internet stellen, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet werden können.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten zwei 13-jährige
Parteien einigen sich durch Vergleich vor Gericht
Die betroffene Familie forderte von den Schülern vor dem Landgericht Bonn die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von 14.000 Euro Schmerzensgeld. Bei der Verhandlung griffen beide Parteien den Vorschlag des Gerichts zu einer gütlichen Einigung auf. Laut des geschlossenen Vergleichs erhält die Familie danach insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld von den beiden verklagten Jugendlichen. Zudem wurde eine Unterlassungsvereinbarung geschlossen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2013
Quelle: ARAG/ra-online (kg)
- Erstmals Jugendliche wegen Herunterladens von Gewaltvideos auf Handys verurteilt
(Amtsgericht Sonthofen, Urteil vom 22.08.2006
[Aktenzeichen: Ds 111 Js 7869/06 und Ds 111 Js 7867/06]) - Suspendierung vom Schulunterricht wegen „Happy-slapping“ zulässig
(Landgericht Lüneburg, Urteil vom 15.12.2006
[Aktenzeichen: 4 S 59/06])
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Dokument-Nr. 15994
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