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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016
- 227 C 76/16 -
Kein Vorrecht für Nutzer eines Elektroautos
Kein Anspruch auf kostenlosem Parken auf Privatstraße ohne Ladevorgang
Der Nutzer eines Elektrofahrzeugs genießt kein Vorrecht, wenn er es an einer Ladestation in einer Privatstraße abstellt, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Soweit deshalb das Fahrzeug abgeschleppt worden war und der Fahrer die Abschleppkosten zahlen musste, um sein Fahrzeug wiederzuerlangen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung gegen das Abschleppunternehmen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte der Kläger ein gemietetes
Kläger ging von kostenlosem Parkraum aus
Der Kläger ist der Auffassung, die Eigentümerin der
AG: Grundsätzliches Parkverbot mit Ausnahme des Ladevorgangs eindeutig
Das Amtsgericht Charlottenburg erteilte diesem Begehren eine Absage. Soweit jemand ein
Kostenloser Parkraum nicht Ziel der Eigentümerin
Der Kläger habe das
Schaden in Höhe der Abschleppkosten
Indem der Kläger unberechtigt geparkt habe, sei der Eigentümerin ein Schaden in Höhe der
Gegen das Urteil ist bereits Berufung beim Landgericht Berlin eingelegt worden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2017
Quelle: Kammergericht/ra-online
- Landgericht Berlin, Entscheidung
[Aktenzeichen: 55 S 288/16 (anhängig)]
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Dokument-Nr. 23658
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