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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016
- 227 C 76/16 -
Kein Vorrecht für Nutzer eines Elektroautos
Kein Anspruch auf kostenlosem Parken auf Privatstraße ohne Ladevorgang
Der Nutzer eines Elektrofahrzeugs genießt kein Vorrecht, wenn er es an einer Ladestation in einer Privatstraße abstellt, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Soweit deshalb das Fahrzeug abgeschleppt worden war und der Fahrer die Abschleppkosten zahlen musste, um sein Fahrzeug wiederzuerlangen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung gegen das Abschleppunternehmen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte der Kläger ein gemietetes Elektrofahrzeug am 2. Mai 2015 gegen 15 Uhr in einem Straßenabschnitt in Berlin, der zur Privatstraße umgewidmet worden und entsprechend als solche ausgeschildert war, abgestellt. In dem Straßenabschnitt hatte die Eigentümerin ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" anbringen lassen; darunter war ein weiteres Schild mit dem Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" befestigt. Eine der beiden Ladestationen war bereits durch ein Fahrzeug belegt, das sich im Aufladevorgang befand; bei der zweiten - freien -... Lesen Sie mehr
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