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Amtsgericht Homburg, Urteil vom 09.08.2018
- 9 C 273/16 (11) -
Wohnungsmieter haftet nicht für Lackabsplitterungen an lackierter Einbauküche aufgrund leichter Stöße
Leichte Stöße an Küchenfront im Alltag nicht vermeidbar
Ein Wohnungsmieter haftet gemäß § 538 BGB nicht für Lackabsplitterungen an einer lackierten Einbauküche aufgrund leichter Stöße. Denn im Alltag lassen sich leichte Stöße an der Küchenfront nicht vermeiden, so dass sie zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Homburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses
Keine Schadensersatzhaftung wegen Lackabsplitterungen
Das Amtsgericht Homburg entschied zu Gunsten der Mieter. Diese haften gemäß § 538 BGB nicht auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2019
Quelle: Amtsgericht Homburg, ra-online (zt/WuM 2018, 807/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 807 WuM 2018, 807
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Dokument-Nr. 26932
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