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Amtsgericht Kandel, Urteil vom 17.11.2014
- 1 C 244/14 -
Durch übermäßiges Rauchen erforderliche Instandsetzungsarbeiten begründen Schadenersatzpflicht des Mieters
Vorliegen eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache
Hat der Mieter einer Wohnung während der Mietzeit so stark geraucht, dass die dadurch entstandenen Schäden nur durch Instandsetzungsarbeiten behoben werden können, begründet dies einen Schadenersatzanspruch des Vermieters. Können die Rauchschäden nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der zweiten Berechnungsverordnung beseitigt werden, liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kandel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Vermieter einer Wohnung nach Mietzeitende im Januar 2014 von ihrer ehemaligen
Anspruch auf Schadenersatz wegen vertragswidrigen Gebrauchs bestand
Das Amtsgericht Kandel entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn die
Übermäßiges Rauchen verursachte Schaden in Höhe von 70,25 Euro
Durch das übermäßige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2015
Quelle: Amtsgericht Kendal, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21171
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