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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.09.2020
- 6 AZR 136/19 -
BAG setzt Kündigungsschutz-Verfahren wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden aus
BAG hält auch aktuelle Kündigung für unwirksam
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 13. Februar 2020 (- 6 AZR 146/19 - u.a.) entschieden, dass die Kündigungen des Cockpit-Personals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 28. November 2017 wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind.
Der Kläger des vorliegenden Verfahrens war bei
Befristete Aussetzung nach Interessensabwägung
Das BAG setzt Verhandlungen wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden aus Der beklagte Insolvenzverwalter hat jedoch zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden unter anderem gegen die Entscheidungen des Senats vom 13. Februar 2020 erhoben. In Abwägung zwischen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen und dem Beschleunigungsgebot sowie zur Wahrung der Funktionsfähigkeit des Verfahrens der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29193
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