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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Massenentlassungen“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.07.2024
- C-196/23 -

Richtlinie über Massenentlassungen gilt auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand

Spanisches Gesetz ist mit der EU-Richtlinie unvereinbar

Der EuGH entschied, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt.

Ein Unternehmer trat in den Ruhestand. Dies führte zur Beendigung der 54 Arbeitsverträge in den acht Betrieben seines Unternehmens. Acht Arbeitnehmer fochten die Entlassung an, die sie für rechtswidrig halten. Ihre Klage wurde abgewiesen. Das mit der Berufung befasste spanische Gericht hat über die Wirksamkeit der Beendigungen der Arbeitsverträge zu befinden. Das spanische Gesetz sieht für den Fall einer Massenentlassung ein Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter vor. Dieses Verfahren findet allerdings keine Anwendung, wenn die Beendigungen dadurch verursacht wurden, dass der Arbeitgeber, eine natürliche Person, in den Ruhestand tritt.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.11.2022
- 6 AZR 15/22 -

Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

Nachkündigung wegen Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt

Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. August 2020 sind grundsätzlich wirksam. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs zunächst mit Schreiben vom 27. Januar 2018 gekündigt. Diese Kündigung hat das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst. Nachdem der Senat mit Urteil vom 14. Mai 2020 entschieden hatte, dass die Kündigungen des Kabinenpersonals wegen fehlerhafter... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2022
- 2 ARZ 467/21 -

Keine Unwirksamkeit der Massen­entlassungs­anzeige durch fehlende Sollangaben

Kündigung nicht nach § 134 BGB nichtig

Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massen­entlassungs­anzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. Das hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die Beklagte beschäftigte in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmer. In der Zeit vom 18. Juni bis zum 18. Juli 2019 kündigte sie insgesamt 17 Arbeitsverhältnisse. Mit ihrer Klage hat die Klägerin u.a. geltend gemacht, die ihr am 18. Juni 2019 zugegangene Kündigung sei nach § 134 BGB nichtig, weil die Beklagte - als solches unstreitig - nicht zuvor gegenüber... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.01.2022
- 6 AZR 155/21 (A) -

BAG legt dem EuGH Frage zur Übermittlung­spflicht bei Massenentlassung vor

Welchem Zweck dient die Übermittlung­spflicht nach Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 2 der MERL?

Das Bundes­arbeits­gericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorab­entscheidungs­ersuchens im Zusammenhang mit der Frage angerufen*, welche Sanktion ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG** nach sich zieht.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter in dem am 1. Oktober 2019 über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin eröffneten Insolvenzverfahren. Der Kläger war seit 1981 bei der Insolvenz-schuldnerin beschäftigt. Am 17. Januar 2020 wurde die vollständige Einstellung des Geschäftsbetriebs der Insolvenzschuldnerin zum 30. April 2020 beschlossen. In diesem Zusammenhang war die Entlassung aller... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.09.2020
- 6 AZR 136/19 -

BAG setzt Kündigungsschutz-Verfahren wegen anhängiger Verfassungs­beschwerden aus

BAG hält auch aktuelle Kündigung für unwirksam

Der Sechste Senat des Bundesarbeits­gerichts hat am 13. Februar 2020 (- 6 AZR 146/19 - u.a.) entschieden, dass die Kündigungen des Cockpit-Personals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 28. November 2017 wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind.

Der Kläger des vorliegenden Verfahrens war bei Air Berlin als Pilot mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt und wendet sich ebenfalls gegen eine Kündigung vom 28. November 2017. Der Senat sieht die Kündigung aus den im Urteil vom 13. Februar 2020 (- 6 AZR 146/19 -) genannten Gründen als unwirksam an. Er wäre aus seiner Sicht an einer Entscheidung auch nicht wegen einer Verpflichtung zur... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2020
- 6 ARZ 235/19 -

Kündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige unwirksam

Kein Betriebs(teil)übergang des Kabinenpersonals auf die Luftfahrt­gesellschaft Walter

Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. Januar 2018 sind wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam. Das hat das Bundes­arbeitsgericht entschieden. Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer sind jedoch nicht auf die Luftfahrt­gesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs mit Schreiben vom 27. Januar 2018 gekündigt. Air Berlin erstattete wegen der zentralen Steuerung des Flugbetriebs die Massenentlassungsanzeige für den angenommenen „Betrieb Kabine“ und damit... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.02.2020
- 8 AZR 215/19 -

Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige unwirksam

Frage eines etwaigen Betriebstriebs(teil)übergangs kann offen bleiben

Die Massen­entlassungs­anzeige nach der Bestimmung des § 17 Abs. 1 KSchG, die im Einklang mit Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG auszulegen ist, ist bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, in deren Bezirk die Auswirkungen der Massenentlassung auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fluggesellschaft Air Berlin unterhielt an mehreren Flughäfen sogenannte Stationen. Diesen war Personal für die Bereiche Boden (soweit vorhanden), Kabine und Cockpit zugeordnet. Der Kläger war bei der Air Berlin als Flugkapitän beschäftigt und der Station Köln zugeordnet. Die Arbeitsverhältnisse des gesamten Cockpit-Personals - einschließlich... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019
- 6 AZR 459/18 -

Massenentlassung: Kündigung von Arbeitnehmern sofort nach Eingang der Massen­entlassungs­anzeige bei der Agentur für Arbeit zulässig

BAG zum korrekten Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung bei Massenentlassungen

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massen­entlassungs­anzeige auch dann wirksam erstattet werden kann, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massen­entlassungs­verfahren sind daher - vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungs­voraus­setzungen - wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Beschluss vom 1. Juni 2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die von ihm verfasste Massenentlassungsanzeige ging am 26. Juni 2017 zusammen mit einem beigefügten Interessenausgleich bei der Agentur für Arbeit ein. Mit Schreiben vom 26.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2018
- 6 AZR 868/16 -

BAG zur Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit

Fehlende/ unwirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit begründen

Kündigt der Insolvenzverwalter in einer masseunzulänglichen Insolvenz das Arbeitsverhältnis rechtzeitig, dh. spätestens zum erstmöglichen Termin nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit, gelten Annahmeverzugsansprüche, die im Fall der Unwirksamkeit der Kündigung für die Zeit nach diesem Termin entstehen, gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 2, § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO als Neumasseverbindlichkeiten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall war die Klägerin seit 1996 bei dem Schuldner, der bundesweit zahlreiche Drogeriegeschäfte betrieb, zuletzt als Filialleiterin mit einem Entgelt von 2.680,60 Euro brutto beschäftigt. Am 28. März 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 31. August 2012 zeigte dieser die drohende... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.02.2018
- C-103/16 -

Auch Schwangere dürfen bei Massenentlassungen gekündigt werden

Arbeitgeber muss rechtfertigende Gründe und sachliche Kriterien für Auswahl der Schwangeren für Entlassung benennen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass auch schwangeren Arbeitnehmerinnen aufgrund einer Massenentlassung gekündigt werden darf. In diesem Fall muss der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren Arbeitnehmerin die ihre Kündigung rechtfertigenden Gründe und die sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmer ausgewählt wurden.

Das spanische Unternehmen Bankia nahm am 9. Januar 2013 Konsultationen mit der Arbeitnehmervertretung wegen einer geplanten Massenentlassung auf. Am 8. Februar 2013 erzielte das Verhandlungsgremium eine Vereinbarung, in der die maßgeblichen Kriterien dafür festgelegt wurden, welchen Arbeitnehmern gekündigt werden sollte und welche in dem Unternehmen weiter beschäftigt würden.... Lesen Sie mehr