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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Air Berlin“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.11.2022
- 6 AZR 15/22 -

Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

Nachkündigung wegen Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt

Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. August 2020 sind grundsätzlich wirksam. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs zunächst mit Schreiben vom 27. Januar 2018 gekündigt. Diese Kündigung hat das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst. Nachdem der Senat mit Urteil vom 14. Mai 2020 entschieden hatte, dass die Kündigungen des Kabinenpersonals wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind, hat der Beklagte den entsprechenden Kündigungsschutzantrag der Klägerin anerkannt. Im Rahmen einer weiteren Massenentlassung hat er nach Durchführung der erforderlichen Verfahren... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.09.2020
- 6 AZR 136/19 -

BAG setzt Kündigungsschutz-Verfahren wegen anhängiger Verfassungs­beschwerden aus

BAG hält auch aktuelle Kündigung für unwirksam

Der Sechste Senat des Bundesarbeits­gerichts hat am 13. Februar 2020 (- 6 AZR 146/19 - u.a.) entschieden, dass die Kündigungen des Cockpit-Personals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 28. November 2017 wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind.

Der Kläger des vorliegenden Verfahrens war bei Air Berlin als Pilot mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt und wendet sich ebenfalls gegen eine Kündigung vom 28. November 2017. Der Senat sieht die Kündigung aus den im Urteil vom 13. Februar 2020 (- 6 AZR 146/19 -) genannten Gründen als unwirksam an. Er wäre aus seiner Sicht an einer Entscheidung auch nicht wegen einer Verpflichtung zur... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2020
- 6 ARZ 235/19 -

Kündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige unwirksam

Kein Betriebs(teil)übergang des Kabinenpersonals auf die Luftfahrt­gesellschaft Walter

Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. Januar 2018 sind wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam. Das hat das Bundes­arbeitsgericht entschieden. Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer sind jedoch nicht auf die Luftfahrt­gesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs mit Schreiben vom 27. Januar 2018 gekündigt. Air Berlin erstattete wegen der zentralen Steuerung des Flugbetriebs die Massenentlassungsanzeige für den angenommenen „Betrieb Kabine“ und damit... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.02.2020
- 8 AZR 215/19 -

Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige unwirksam

Frage eines etwaigen Betriebstriebs(teil)übergangs kann offen bleiben

Die Massen­entlassungs­anzeige nach der Bestimmung des § 17 Abs. 1 KSchG, die im Einklang mit Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG auszulegen ist, ist bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, in deren Bezirk die Auswirkungen der Massenentlassung auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fluggesellschaft Air Berlin unterhielt an mehreren Flughäfen sogenannte Stationen. Diesen war Personal für die Bereiche Boden (soweit vorhanden), Kabine und Cockpit zugeordnet. Der Kläger war bei der Air Berlin als Flugkapitän beschäftigt und der Station Köln zugeordnet. Die Arbeitsverhältnisse des gesamten Cockpit-Personals - einschließlich... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2020
- 1 AZR 149/19 und 1 AZR 295/19 -

Kabinenpersonal von Air Berlin hat keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich

BAG verneint Zahlungen für Kabinenpersonal

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass die infolge der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin entlassenen Mitglieder des Kabinenpersonals keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben.

Den Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für das Kabinenpersonal der Air Berlin war auf der Grundlage eines mit ver.di geschlossenen Tarifvertrags (TVPV) die Personalvertretung Kabine errichtet. Nach § 83 Abs. 3 TVPV ist den Arbeitnehmern ein Nachteilsausgleich zu zahlen, wenn eine geplante Betriebsänderung durchgeführt wird, ohne dass über sie ein Interessenausgleich mit der... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.01.2019
- 7 Sa 795/18, 15 Sa 814/18, 9 Sa 799/18 -

Kündigungs­schutz­klagen von Beschäftigten der Air Berlin erfolglos

Kündigungen von Pilotinnen und Piloten aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Entscheidungen die Kündigungs­schutz­klagen von Pilotinnen und Piloten der ehemaligen Air Berlin abgewiesen. Die ausgesprochenen Kündigungen sind aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam.

Das Landesarbeitsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass es weder einen Betriebsübergang der ehemaligen Air Berlin insgesamt noch von Betriebsteilen auf andere Fluggesellschaften gegeben habe. Für einen von Klägerseite insbesondere geltend gemachten Betriebsteilübergang fehle es bereits an einer abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit innerhalb der ehemaligen Air Berlin... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2018
- 1 Sa 337/18 -

Ehemaliger Air-Berlin-Pilot scheitert mit Kündigungsschutzklage

Kündigung wegen Betriebsstilllegung wirksam

Die Kündigung eines bei der insolventen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG beschäftigten Piloten ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht entschieden und die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen.

Im vorliegenden Rechtsstreit war der Kläger seit dem 26.02.1996 als Pilot bei der Beklagten Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs-KG bzw. deren Rechtsvorgängerin mit dienstlichem Einsatzort in Düsseldorf beschäftigt.Mit Schreiben vom 28.11.2017 kündigte Air Berlin nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.11.2017 das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 28.02.2018. Mit... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2017
- 10 Ga 89/17 -

Klage eines Piloten gegen insolvente Air Berlin erfolglos

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Beschäftigungsverfügung zurückgewiesen

Der Antrag auf Beschäftigung eines langjährig bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG tätigen Piloten wurde im Wege der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall ist der am Standort Düsseldorf stationierte Verfügungskläger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der verfügungsbeklagten Air Berlin von dieser zunächst widerruflich freigestellt worden.Die Verfügungsbeklagte hat den Flugbetrieb in Düsseldorf eingestellt, führt aber unter anderem vom Standort Köln aus noch sogenannte "wet... Lesen Sie mehr