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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012
- IV ZR 21/11 -
BGH bejaht Versicherungsschutz für PKW-Schäden aufgrund Aufpralls des Anhängers
Anhänger geriet aufgrund Spurrillen ins Schleudern
Kommt ein Anhänger aufgrund von Spurrillen auf der Autobahn ins Schleudern und beschädigt den PKW, so muss dafür die Kraftfahrzeugversicherung haften. Denn es handelt sich um eine von außen auftretende Einwirkung im Sinne des § 12 Abs. 6 a) AKB 2005. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2009 kam der
Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab
Das Amtsgericht Braunschweig gab der Klage statt. Das Landgericht Braunschweig dagegen wies die Klage auf Berufung der Versicherung zurück. Seiner Ansicht nach sei die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit gewesen, da der Schaden am
Betriebsschaden lag nicht vor
Der Bundesgerichtshof gab dem Autofahrer Recht und hob das Urteil des Berufungsgerichts auf. Zwar werden gegenseitige Schäden durch ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne
Spurrillen stellten Einwirkung von außen dar
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer sehe als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 04.08.2010
[Aktenzeichen: 117 C 4015/09] - Landgericht Braunschweig, Urteil vom 21.12.2010
[Aktenzeichen: 6 S 377/10 (140)]
Jahrgang: 2013, Seite: 238 NZV 2013, 238
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Dokument-Nr. 16422
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