Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Betriebsschaden“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsschaden“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 28.04.2021
- 15 O 7232/20, 15 O 10858/20 -
Keine weiteren Entschädigungsansprüche neben den Corona-Soforthilfen
LG München I zu Schadensersatzansprüchen wegen Corona-Maßnahmen
Das Landgericht München I hat heute zwei Klagen abgewiesen, die auf Schadenersatz gegen den Freistaat Bayern gerichtet waren. Geklagt hatten die Betreiberin einer Kartbahn sowie der Betreiber einer Musik- und Filmproduktion.
In beiden Fällen haben die Kläger vorgetragen, durch die am 16.03.2020 vom Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie für Familie, Arbeit und Soziales erlassene Allgemeinverfügung und daran anschließend durch die Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 27.03.2020 Einnahmeausfälle erlitten zu haben, die nicht vollständig durch sogenannte „Corona-Soforthilfen“ aufgefangen wurden. Die genannte Allgemeinverfügung hatte unter anderem den Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht zur notwendigen Verrichtung des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen, untersagt. Danach... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.07.2020
- 7 U 57/20 -
Vollkaskoversicherung haftet nicht für Schäden nach Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle
Vorliegen eines von Vollkaskoversicherung nicht umfassten Betriebsschadens
Ein Schaden, der durch das Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle entsteht, stellt keinen Unfallschaden, sondern einen Betriebsschaden dar. Für einen solchen Schaden haftet nicht die Vollkaskoversicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 überfuhr ein in Deutschland lebender Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug auf einer asphaltierten Straße in Island mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h eine quer zur Fahrbahn angelegten Fahrbahnschwelle. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 50 km/h. Der Autofahrer gab an, die Bodenschwelle wegen der Dunkelheit und der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2016
- 8 U 934/16 -
Kein Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung bei Schäden durch Überfahren einer Bodenschwelle
Unfallschaden ist als nicht versicherter Betriebsschaden zu werten
Entstehen beim Überfahren einer Bodenschwelle Schäden am Fahrzeug, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt ein nicht versicherter Betriebsschaden vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde in einer Nacht im Mai 2015 ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es auf einer kanarischen Insel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h über eine Bodenschwelle fuhr. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 16.000 Euro. Der Fahrer des Fahrzeugs beanspruchte aufgrund dessen seine Vollkaskoversicherung. Diese lehnte aber eine Einstandspflicht... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.03.2016
- 8 O 7495/15 -
Schäden aufgrund des Überfahrens einer erkennbaren Bodenwelle nicht durch Vollkaskoversicherung abgedeckt
Kein Vorliegen eines versicherten Unfalls
Wird ein Fahrzeug bei dem Überfahren einer erkennbaren Bodenwelle beschädigt, so haftet dafür nicht die Vollkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein versicherter Unfall, sondern ein versicherter Betriebsschaden vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Mai 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es auf einer kanarischen Insel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine Bodenwelle zur Geschwindigkeitsbegrenzung überfahren hatte. Der Fahrer gab an, die Bodenwelle sei nicht erkennbar gewesen. Zudem haben keine Schilder auf die Bodenwelle aufmerksam gemacht.... Lesen Sie mehr
Landgericht München II, Urteil vom 13.01.2017
- 10 O 3458/16 Ver -
Vollkaskoversicherung haftet für Schäden aufgrund Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle
Kein Vorliegen eines nicht versicherten Betriebsschadens
Eine Vollkaskoversicherung muss für Schäden, die aufgrund des Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle entstehen, einstehen. Denn in diesem Fall liegt ein versicherter Unfall vor und nicht ein unversicherter Betriebsschaden. Dies hat das Landgericht München II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Urlaubsreise in Italien im November 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es mit einer Geschwindigkeit von erlaubten 50 km/h über eine quer zur Fahrbahn vorhandenen Bodenschwelle fuhr. Die Schwelle war für den in Deutschland wohnhaften Fahrer des Wohnmobils nicht erkennbar. Es befanden sich auch keine Warnhinweise vor... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2013
- 20 U 83/13 -
Kein Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung bei Reifenplatzer aufgrund Überfahrens eines Bordsteins
Fehlender Versicherungsschutz wegen Vorliegens eines Betriebsschadens
Platzt während der Fahrt der Reifen eines Autos, so liegt dann kein Unfallschaden vor, wenn das Überfahren eines Bordsteins möglicherweise Ursache des Reifenplatzers ist. In einem solchen Fall liegt ein Betriebsschaden vor und es besteht kein Versicherungsschutz durch die Kaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 platzte während einer Autobahnfahrt der linke Reifen eines PKW und verursachte dadurch erhebliche Schäden am Fahrzeug. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch die Schäden zu ersetzen, die aufgrund des rotierenden geplatzten Reifens entstanden sind. Denn nach ihrer Meinung habe das Platzen des Reifens kein Unfall im Sinne der... Lesen Sie mehr
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2013
- 9 O 95/12 -
Vollkaskoversicherung kann Fahrzeugschäden aufgrund geplatzten Reifens abdecken
Schäden wegen Reifenplatzen stellt nicht zwangsläufig Betriebsschaden dar
Wem auf der Autobahn wegen eines eingefahrenen Gegenstands der Reifen platzt und wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, kann seine Fahrzeugschäden wegen des Reifenplatzens von der Kaskoversicherung ersetzt verlangen. Der Versicherungsschutz entfällt nicht wegen Vorliegens eines Betriebsschadens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug im Januar 2012 eine Autobahn. Plötzlich platzte der hintere rechte Reifen. Dadurch wurden die angrenzenden Karosserieteile beschädigt. Ein Gutachter ermittelte später, dass der geplatzte Reifen auf einen eingefahrenen größeren Fremdkörper (etwa einer Schraube) zurückzuführen war. Der Autofahrer verlangte die Reparaturkosten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012
- IV ZR 21/11 -
BGH bejaht Versicherungsschutz für PKW-Schäden aufgrund Aufpralls des Anhängers
Anhänger geriet aufgrund Spurrillen ins Schleudern
Kommt ein Anhänger aufgrund von Spurrillen auf der Autobahn ins Schleudern und beschädigt den PKW, so muss dafür die Kraftfahrzeugversicherung haften. Denn es handelt sich um eine von außen auftretende Einwirkung im Sinne des § 12 Abs. 6 a) AKB 2005. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2009 kam der PKW eines Autofahrers mit angehängtem Wohnwagen auf einer Autobahn aufgrund von Spurrillen ins Schleudern. Der Anhänger stieß dadurch an den PKW und beschädigte diesen. Der Autofahrer verlangte wegen des Vorfalls Ersatz der Reparaturkosten von seinem Autoversicherer. Da die Versicherung die Regulierung des Schadenfalls... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Betriebsschaden“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »